Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) zeigt sich zuversichtlich, dass bald nach der Sommerpause der neue Entwurf für ein niedersächsisches Klimagesetz in die parlamentarische Beratung gehen wird. Im Klimagesetz soll geregelt werden, welchen Beitrag das Land zum Erreichen der globalen Klimaziele leisten soll. Die Grünen im Landtag hatten bereits vor anderthalb Jahren einen nicht umgesetzten Gesetzentwurf aus der vorangegangenen Legislaturperiode erneut eingebracht. Die Regierungskoalition wollte aber lieber mit einem eigenen Entwurf aufwarten. Umweltminister Lies drängt nun darauf, mit der Beschlussfassung nicht länger zu warten – etwa bis auf Bundesebene eine Entscheidung gefallen ist.

Damit sei erst Ende des Jahres zu rechnen, heißt es aus dem Bundesagrarministerium. „Wir brauchen ein Klimagesetz in Niedersachsen, denn das Thema wird nicht vom Bundesgesetz erschlagen. Es gibt keinen Grund auf den Bund zu warten, wir müssen selbst handlungsfähig sein“, sagt er im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Im Zuge der Ressortabstimmung hatte es vor kurzem noch geheißen, man wolle lieber erst die Bundesgesetzgebung abwarten und dann „etwaige Regelungen bei Bedarf für Niedersachsen ergänzen“. Während das CDU-geführte Wirtschaftsministerium an dieser Überlegung offenbar noch festhält, unterstützt die Staatskanzlei von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) mittlerweile Lies‘ Vorhaben, das Klimagesetz für Niedersachsen zeitnah beschließen zu lassen. „Wir müssen nicht auf den Bund warten, aber wir brauchen ein vernünftiges Gesetz“, erklärt eine Regierungssprecherin auf Rundblick-Anfrage.

Es gibt keinen Grund auf den Bund zu warten, wir müssen selbst handlungsfähig sein.

Es gehe auch um ein Signal, das man jetzt aussenden müsse, sagt Lies. Die vergangenen Jahre hätten allen gezeigt, dass sich der Klimawandel schneller vollziehe als gedacht und Klimaschutz deshalb immer wichtiger werde. „Wir können heute keine Entscheidungen mehr treffen, ohne den Klimaschutz zu bedenken.“ Deshalb brauche es das Gesetz, um auch bestimmte Zielkonflikte aufzulösen, etwa zwischen Artenschutz und Klimaschutz. Durch das Klimagesetz solle sichergestellt werden, dass Klimaschutz einen angemessenen Stellenwert bekommt.

Im Zweifelsfall bedeutet das dann auch, dass Windenergieanlagen deutlich schneller gebaut werden können, weil Klagen aufgrund des Artenschutzes die Bauprojekte nicht mehr blockieren könnten. Ohne Klimaschutz gebe es bald keine Arten mehr, die man schützen könnte, sagt der Umweltminister. Eine solche Entscheidung würde auch der Energiebranche zugutekommen, denn vor allem die Erneuerbare-Branche hat zurzeit mit fehlender Planungssicherheit zu kämpfen. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) bemängelt, dass zuletzt zu wenig Windenergieanlagen gebaut wurden. Das müsse sich aber ändern, sonst würde die Windbranche ihren Beitrag zur Zielerreichung verfehlen.


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Das Umweltministerium hatte Anfang Juni einen von Umweltpolitikern aus SPD und CDU erarbeiteten Entwurf für ein Klimagesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Zahlreiche Änderungsvorschläge aus dem Landwirtschaftsministerium sind daraufhin schon von den umweltpolitischen Sprechern von SPD und CDU in die Vorlage eingearbeitet worden. Weiteren Änderungsbedarf gibt es darüber hinaus aber noch aus Sicht des Innenministeriums, das die Interessen der Kommunen im Blick behalten möchte. Der bisherige Vorschlag zum Klimagesetz-Entwurf sieht vor, dass die Kommunen ab 2021 jährlich Klimaberichte vorlegen müssen. Daran hatten schon frühzeitig die kommunalen Spitzenverbände Kritik geäußert.

Umweltminister Lies deutete im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick in dieser Frage einen einfachen Kompromiss an. Demnach sollen die Berichte nur noch alle drei Jahre vorgelegt werden müssen. Die Kommunen seien der stärkste Partner beim Klimaschutz, erklärte Lies. Aber man könne auch kein Gesetz auf den Weg bringen, das dann keine Wirkung entfaltet. Es sei ein Irrglaube, dass ein solches Klimagesetz nichts verändern oder nichts kosten würde. Lies stellte aber auch klar, dass das Klimagesetz nur den die groben Vorgaben formuliere, entscheidend aber sei das Maßnahmenpaket, das anschließend erarbeitet werde. „Das Gesetz bildet den Rahmen, in dem die Ressorts dann arbeiten.“ Klimaschutz liege in der Gesamtverantwortung der Regierung, das Thema könne deshalb nicht auf ein Ressort allein abgeschoben werden.