Die Zahl der beantragten kleinen Waffenscheine in Niedersachsen sinkt deutlich. Dennoch sieht die Landesregierung genügend Anlass dazu, die weitere Entwicklung kritisch zu beobachten. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Belit Onay hervor. Sie bezog sich auf einen Bericht des Politikjournals Rundblick, in dem die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine restriktivere Vergabe der Bescheinigungen und eine Registrierung der Käufer und ihrer Waffen gefordert hatte.

„Die Zahl der Anträge ist hochgeschossen, weil manche meinten, die Sicherheit selbst in die Hand nehmen zu müssen. Das ist ein fatales Signal“, sagt der Grünen-Abgeordnete Belit Onay – Foto: Grüne Fraktion Nds.

Es sei selbst für Polizisten sehr schwer zu erkennen, ob jemand mit einer Schreckschusspistole oder einer scharfen Waffe hantiere, kritisierte der GdP-Vorsitzende Dietmar Schilff. Das Innenministerium teilt diese Einschätzung. In der Praxis sei die Unterscheidung einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe auf der einen und einer echten Waffe auf der anderen Seite zumindest in einer Bedrohungssituation in der Regel nicht möglich. Deshalb müssten „Polizisten auch zukünftig immer von einer echten Schusswaffe ausgehen, um durch angemessene Maßnahmen die möglichen Gefahren für sich und andere zu minimieren“, heißt es in der Antwort der Landesregierung. Die Problematik werde in der Aus- und Fortbildung intensiv thematisiert und trainiert.

Auch Onay plädiert für eine restriktivere Vergabe der Kleinen Waffenscheine. „Die Zahl der Anträge ist hochgeschossen, weil manche meinten, die Sicherheit selbst in die Hand nehmen zu müssen. Das ist ein fatales Signal. Die Gewalt liegt beim Staat und muss auch in den Händen der Polizei bleiben“, sagte Onay dem Politikjournal Rundblick.

Nur an einem Ort in Niedersachsen stieg die Zahl der Anträge

Der Antwort zufolge klären die Waffenbehörden seit Oktober 2016 alle Antragsteller intensiv über mögliche Risiken auf und weisen auf Alternativen, wie zum Beispiel Selbstverteidigungskurse hin. Dadurch seien viele überzeugt worden, auf den Antrag auf einen Kleinen Waffenschein zu verzichten. Die Zahl der genehmigten Anträge ist im vergangenen Jahr um rund 50 Prozent zurückgegangen. 2016 waren noch 18.400 Anträge genehmigt worden, im vergangenen Jahr waren es nur noch 9500. Das sind allerdings immer noch mehr als dreimal so viele wie 2015 und mehr als sechsmal so viele wie 2014. Auch Onay meint, der Rückgang der Zahlen sei zwar erfreulich. Das Niveau bleibe aber sehr hoch. Im Jahr 2017 gab es in Niedersachsen nur an einem Ort eine leichte Steigerung bei den Anträgen auf einen Kleinen Waffenschein. In der Samtgemeinde Bersenbrück stieg die Zahl der Anträge von 18 auf 20. Genehmigt wurden dann mit 17 Anträgen genauso viele wie im Jahr 2016.

Auf Antrag des schwarz-grün regierten Hessens befasst sich auch der Bundesrat am Freitag mit dem Waffengesetz. Der Antrag sieht vor, dass der Verfassungsschutz bei neuen Erkenntnissen über einen Waffenscheinbesitzer umgehend die zuständige Waffenbehörden informieren muss. In dem Antrag heißt es: „Aufgrund der Gefahr, die von einem bewaffneten, gewaltbereiten Extremisten ausgeht, ist es notwendig, bei neuen Erkenntnissen über die Person deren Zuverlässigkeit (…)erneut und zeitnah zu überprüfen.“