Transparenzgesetz: Kommunen sind sauer auf das Land
Das neue Transparenzgesetz, das den Anspruch der Bürger auf Auskünfte über Behördenvorgänge regeln soll, stößt auf vehementen Protest der Kommunalverbände. In einer gemeinsamen Stellungnahme von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund ist von „außergewöhnlich vielen Rückmeldungen“ aus allen Kommunen die Rede. Danach heißt es: „Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Gesetzesvorhaben von den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden, den Landkreisen sowie der Region Hannover geschlossen abgelehnt wird.“
Die Pläne, besonders aber auch die Begründung zum Gesetzentwurf, zeige „ein deutliches Misstrauen des Landes in die kommunale Ebene“. Das Konzept war vom Justizministerium geschrieben worden, das Kabinett hatte dies im Januar gebilligt und zur Anhörung freigegeben. Es handelte sich dabei schon um den zweiten Anlauf – denn ein erster Entwurf war intern auf Kritik gestoßen, sodass sich die Landesregierung auf eine Überarbeitung verständigt hatte.
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Dass die Kommunen Kritik üben wurden, zeichnete sich in den vergangenen Wochen bereits ab. So äußerte sich Städtetag-Vizepräsident Ulrich Mädge im Vorfeld der jüngsten Städteversammlung ablehnend, außerdem rückte der Sparkassenverband Niedersachsen (SVN) von dem Vorhaben ab.
Was die Sparkassen besonders ärgerte, war der Plan von Rot-Grün, mit diesem Gesetz auch eine „Hinwirkungspflicht“ zu beschließen: Kommunen sollen in den Gremien ihrer Sparkassen darauf hinwirken, dass die Sparkassen die Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder möglichst offenlegen. Der Sparkassenverband sieht in diesem Vorschlag „den Versuch einer unzulässigen Umgehung vorrangigen Bundesrechts“, denn die Frage der Offenlegung von Vorstandsbezügen von Unternehmen ist im Handelsrecht festgelegt, und zuständig dafür ist allein der Bund.
Die Kommunalverbände teilen jetzt diese Einschätzung des SVN. Auch die übrigen Teile des Gesetzesvorhabens ernten geharnischten Protest. Der Eindruck sei, so die Kommunalverbände, dass der Plan „offenbar umgesetzt werden muss, weil es in der Koalitionsvereinbarung steht und damit offenbar in Stein gemeißelt ist“. In vielen Kommunen sei man der Ansicht, sie würden vom Land „bevormundet“.
Der Kern des Gesetzes ist, dass Bürger künftig auch dann, wenn sie kein „berechtigtes Interesse“ nachweisen, an Informationen aus der Verwaltung gelangen sollen. Der Zugang zu Informationen auch ohne besondere Voraussetzungen hat nun nach Ansicht der Kommunen „erhebliche, nicht gewollte Auswirkungen auf das kommunalpolitische Ehrenamt“, da bisher das Recht zur Akteneinsicht nur Ratsmitgliedern und Kreistagsabgeordneten zustehe – und auch nur dann, wenn ein Viertel des Rates oder Kreistages das beschließt.
Die Regel, wonach personenbezogene Daten nur dann nicht an den auskunftswilligen Bürger gegeben werden sollen, wenn „das Geheimhaltungsinteresse das Informationsinteresse überwiegt“, wird von den Kommunalverbänden kritisiert. Sie wollen, dass Personendaten wie auch Betriebsdaten etwa zu kommunalen Unternehmen generell nicht weitergegeben werden sollen – da es sich um Personen- und Geschäftsgeheimnisse handele.
Besonders kritisch setzen sich die Kommunalverbände mit dem geplanten „Informationsregister“ auseinander – damit ist gemeint, dass jede Behörde ihre relevanten Daten (Ratsbeschlüsse, Satzungen, Bebauungspläne oder Verordnungen) ins Netz stellen und dort ständig aktualisieren soll. Dieser Schritt, für den neues Personal notwendig sein kann, wird nicht per Gesetz vorgegeben, vielmehr soll dazu später eine Verordnung erlassen werden.
Was die Kommunen anbelangt, sollen die Räte oder Kreistage beschließen können, ein solches Register einzuführen. Dies ist nach Ansicht der Kommunalverbände verfassungsrechtlich bedenklich, da die Verantwortung vom Land auf die Kommunalvertretungen verlagert wird. „Somit soll mit dem Gesetzentwurf politischer Druck auf die Kommunen ausgeübt werden, ohne dass das Land die notwendigen Kosten hierfür übernimmt. Einen solch tückischen Umgang mit dem Recht und der kommunalen Selbstverwaltung lehnen wir ab“, heißt es in der Stellungnahme.