Toepffer gibt Antrag zum Paragraf 219a zur Abstimmung frei
Dirk Toepffer, Fraktionschef der CDU im Landtag, wagt in einer aktuellen politischen Streitfrage einen neuen Weg: Er teilte mit, dass sich sein Fraktionsvorstand entschieden habe, die Abstimmung über einen Antrag von Grünen und FDP freizugeben. Es geht um den demnächst zur Beschlussfassung anstehenden Vorstoß, der Landtag möge die Abschaffung des Verbotes der Werbung für Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch (Paragraph 219a) begrüßen. Wenn über diese Frage im Plenum des Landtags entschieden wird, sollen die CDU-Abgeordneten nicht geschlossen votieren, sondern ihrem Gewissen folgen. Da sich SPD und CDU in dieser Frage nicht einig sind, normalerweise aber beide Koalitionsfraktionen immer gleich abstimmen sollen, hätte der Grünen/FDP-Antrag auf einem üblichen Weg keine Chance gehabt – denn die Große Koalition hätte ihr Ansinnen nicht unterstützt. Nun hat er doch eine Erfolgschance, da wahrscheinlich ist, dass die SPD mit FDP und Grünen für die Abschaffung von Paragraph 219a plädieren wird, eine Mehrheit der CDU und der AfD vermutlich dagegen. Da der Landtag aber in dieser Frage sowieso nur eine unverbindliche Empfehlung geben kann, sei das Gewicht der Entscheidung nicht zu hoch, sagte Toepffer. Die Große Koalition könne einen öffentlich dargestellten Dissenz in dieser Frage „durchaus aushalten“, und freigegebene Abstimmungen könnten hin und wieder auch zur Belebung der politischen Debatte führen.