Barbara Thiel, Landesdatenschutzbeauftragte, hat Nachbesserungen am bisherigen Gesetzentwurf der Landesregierung zum neuen Datenschutzrecht verlangt. Am 25. Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU in Deutschland in Kraft – bis dahin müssen die landesgesetzlichen Regeln an diese Vorgabe angepasst sein.

Einen Entwurf dazu hatte das Kabinett kürzlich zur Anhörung freigegeben, und Thiel hat daran mehreres auszusetzen. So bleibe das Konzept „hinter dem bisherigen Datenschutzniveau zurück“, es werde eine „unangemessene Ausweitung der Videoüberwachung“ vorgeschlagen, die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Behörden, die gegen Datenschutz verstoßen, würden zudem nicht ausgeschöpft. Die Landesbeauftragte hofft nun, wie sie sagt, dass in den Landtagsberatungen die Regeln noch verschärft werden.