Das Aufgeben von Strafanzeigen im Internet ist bei der Polizei Niedersachsen bereits seit Februar 2007 möglich. Doch nun sind die Ordnungshüter endgültig im digitalen Zeitalter angekommen: Bei der Onlinewache gibt es ab sofort die Möglichkeit, neben der Strafanzeige oder Zeugenaussage auch Videos und Audiodateien hochzuladen. Endlich können wir nicht nur beschreiben, wie der Nachbar den Gartenzwerg klaut, sondern direkt eine 4K-Dokumentation mitliefern – inklusive dramatischer Musikuntermalung und Close-ups.

„Gerade in Fällen, bei denen die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen ist, hilft es ungemein, wenn die Hürden für Zeugen möglichst niedrig sind“, kommentiert Innenministerin Daniela Behrens (SPD) die Weiterentwicklung der Onlinewache. Und tatsächlich: Mit bis zu 50 Megabyte pro Datei kann man schon einiges anfangen. Ob die Polizei die Videos lieber im Quer- oder Hochformat haben möchte, ließ die Ministerin zwar offen. Eine Anzeige wegen Fahrraddiebstahls findet bei den Beamten aber sicher mehr Beachtung, wenn man das Ganze wie auf TikTok dokumentiert. Wenn schon Video, dann richtig. Warum also nicht gleich ein paar Filter drauflegen?

Die Onlinewache ist nicht für Notfälle gedacht. Wenn es gefährlich wird, wählen Sie 110 und starten Sie gleich einen Livestream auf Instagram oder TikTok. | Foto: Screenshot

Was der Onlinewache jetzt noch fehlt, ist eine Plattform, auf der die Videos auch öffentlich ausgespielt werden, und eine Kommentarfunktion für Verdächtige. „Das bin ich nicht, aber cool, dass das viral geht!“ Wichtig wäre auch ein Eingabefeld für Emojis, um die Gefühle zur Tat angemessen zum Ausdruck zu bringen. Eine wilde Schlägerei in der Innenstadt? 💥👊😱. Oder der Nachbar, der die Gartenhecke heimlich stutzt? ✂️🌳😡. Die Generation Z wird begeistert sein. Vielleicht führt die Polizei bald auch eine Art „Top 10 der spektakulärsten Anzeigen“ ein. Die Preisverleihung im Innenministerium – moderiert von Daniela Behrens persönlich – wäre sicher ein Highlight: „Und der Oscar für die beste Handyaufnahme eines Handtaschendiebstahls geht an…“

Wenn Sie der Polizei die Arbeit übrigens besonders einfach machen wollen, laden Sie doch bitte gleich ein Selfie mit dem Täter hoch. Positionieren Sie den Verdächtigen aber so, dass er neben Ihnen auch gut zu erkennen ist, und seien Sie auf die Frage vorbereitet: „Kommt das jetzt auf TikTok oder in die Ermittlungsakte?“ Helfen Sie also mit, Niedersachsen zum Vorreiter der modernen Kriminalerfassung zu machen: Handy raus, filmen, hochladen – und hoffen, dass die Polizei in Ihren 50 Megabyte noch genug Platz für echte Beweise findet.

Bitte recht freundlich: Selfies mit dem Täter können der Polizei bei Ermittlungsarbeiten helfen. Achten Sie aber darauf, dass Sie dabei nicht gegen die DSGVO verstoßen. | Foto: mit KI generiert

Das Hochladen von Videos und Audiodateien könnte auch bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren helfen. Allerdings warnte der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier in Hannover vor einem solchen Parteiverbotsverfahren, wie Sie in der heutigen Rundblick-Ausgabe lesen können. Außerdem werfen wir einen Blick auf den Streit zwischen Volkswagen-Vorstand und der IG Metall, der eigentlich vor Weihnachten noch gelöst werden soll, aber sich immer weiter zuspitzt. Und Rundblick-Chefredakteur Klaus Wallbaum zieht ein vorläufiges Fazit zur Büroleiter-Affäre, bei der sich der zuständige Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) in dieser Woche voraussichtlich zum letzten Mal zusammenkommen wird.

Einen guten Start in die Woche wünscht
Ihr Christian Wilhelm Link