Oliver Junk (CDU), Oberbürgermeister von Goslar, erlebt an diesem Dienstag vor Gericht einen Erfolg – oder eine Niederlage. Junk führt sozusagen einen „Musterprozess“ mit Unterstützung des Niedersächsischen Städtetages (NST).

Warum ist in Niedersachsen verboten, was in anderen Ländern erlaubt ist, fragt Oliver Junk – Foto: Stadt Goslar

Er hatte, obwohl OB einer kreisangehörigen Stadt, bei der Kommunalwahl 2016 für den Kreistag in Goslar kandidiert. In Niedersachsen gilt zwischen beiden Ämtern aber eine Unvereinbarkeit. Da Junk sich weigerte, als OB zurückzutreten, wurde ihm die Annahme des Kreistagsmandats untersagt. Dagegen klagt er, verlor aber im März 2018 vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig.


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Heute ist die entscheidende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, eine weitere Instanz gibt es dann nicht. Junk argumentiert, in anderen Ländern wie Sachsen-Anhalt oder Bayern dürften Oberbürgermeister und Bürgermeister selbstverständlich in den Kreistagen sitzen und dort mit ihrem Wissen die Arbeit des Gremiums verbessern.

Der Vorwurf, sie seien im Zweifel eher den Interessen ihrer Stadt als denen des Kreises verpflichtet, überzeuge nicht – denn das könne man ja auch gegen Vorsitzende von Stadtratsfraktionen anführen, die in Kreistagen mitwirken, oder gegen Landtagsabgeordnete, die zugleich im Landes- und im Kreisparlament arbeiten. Probleme mit der Kommunalaufsicht könne es auch nicht geben, da diese Aufgabe für die Stadt Goslar im Innenministerium liege, nicht beim Landkreis.

Befürworter von Junks Linie meinen zudem, mit dem Verbot für Bürgermeister und Oberbürgermeister, für ihren Kreistag zu kandidieren, werde deren Recht auf Wählbarkeit „unverhältnismäßig stark eingeschränkt“.

Dem widersprechen nun die Befürworter der Unvereinbarkeit, wie sie beispielsweise im Niedersächsischen Landkreistag (NLT) engagiert sind. Ein Bürgermeister, meinen sie, erlebe als hauptberufliche Kraft in seiner Stadt einen erheblichen Druck, wiedergewählt werden zu müssen – also ordne er im Zweifel alles diesem Interesse unter, auch die Interessen des Landkreises, die er als Kreistagsabgeordneter beachten müsste. Er habe zudem einen Wissensvorsprung gegenüber anderen ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern, könne als eine „dominante Stellung“ erlangen.

Dies wiederum führe zu einer Professionalisierung und schwäche das Ehrenamt, das für die Arbeit im Kreistag ja gerade wesentlich sei.