Streit um Küstenautobahn: BUND rechnet mit Niederlage vor Bundesverwaltungsgericht
Heiner Baumgarten, Landesvorsitzender des BUND Niedersachsen, geht nicht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht im Streit um den Weiterbau der Küstenautobahn A20 im Sinne der Umweltverbände entscheiden wird. „Auch wenn das Urteil noch aussteht, ist das deutlich gewordene Zwischenergebnis zum Klimaschutz und zur Bedarfsfrage für den BUND enttäuschend“, fasst Baumgarten die zwölfstündige Verhandlung am Dienstag zusammen. Gemeinsam mit mehreren Landwirten klagt der Verband gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ersten, 13 Kilometer langen A20-Bauabschnitt in Niedersachsen zwischen Westerstede (Kreis Ammerland) und Jaderberg (Kreis Wesermarsch).
Das Gericht habe sich jedoch gar nicht mit der Frage beschäftigt, ob es für das Verkehrsprojekt überhaupt Bedarf gibt, berichtet Baumgarten und kritisiert: „Den Klimaschutz hat das Gericht als nicht abwägungsrelevant erachtet und dies vor allem damit begründet, dass der Planfeststellungsbeschluss bereits vor Erlass des Klimaschutzgesetzes ergangen sei.“ Hier hatte sich der BUND mehr erhofft, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2021 die Freiheitsrechte künftiger Generationen gestärkt hatte. Die Entscheidung zum Weiterbau der Küstenautobahn will der 9. Senat des BVerwG am 7. Juli verkünden.
Dieser Artikel erschien am 02.06.2022 in der Ausgabe #103.
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