Der monatelange Streit zwischen Land und Kommunalverbänden über die Neufassung der Behindertenhilfe ab 2020 ist beendet. Es geht um die Umsetzung des „Bundesteilhabegesetzes“, womit die bisherige Trennung zwischen ambulanter Hilfe (Kreise und kreisfreie Städte) und stationärer Hilfe (Land) aufgehoben wird. Künftig tragen die Kommunen Verantwortung für Menschen bis 18, für ältere das Land. Die Umstellung würde nach bisherigem Plan zwei Jahre lang massive Verwerfungen produzieren – Besserstellungen in der Region Hannover, in Braunschweig Göttingen und Oldenburg, Verschlechterungen in Emsland, Osnabrück und Gifhorn mitunter von zweistelligen Millionenbeträgen.

Jetzt gibt das Land zweimal 27,5 Millionen Euro zusätzlich in das System und erreicht damit, dass die Auswirkungen auf die Kommunen abgemildert und damit verträglicher werden. Keine Kommune hat mehr als zwei Millionen Euro an Verlusten jährlich hinzunehmen. Außerdem stellt das Land 16,8 Millionen Euro – das entspricht 210 Verwaltungskräften – für die Kommunen bereit. Deren Forderung nach einem Personalschlüssel von 1 zu 50 (ein Betreuer kümmert sich um 50 Betroffene) wird jedoch nicht erfüllt, es bleibt beim Schlüssel von 1 zu 150. Das Land hat aber zugesagt, die bisherige Regel 2023 zu überprüfen und dann – falls die kommunalen Kosten höher ausfallen sollten – eine Erstattung rückwirkend bis zum Jahr 2020 vorzunehmen.