Steuerzahlerbund kritisiert das Verfahren zur Diätenerhöhung
Bernhard Zentgraf, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), hat das Verfahren zu der anstehenden Erhöhung der Abgeordnetendiäten kritisiert. Das weitgehend automatisierte Regelwerk zur Ermittlung der Werte, um die die Bezüge der Abgeordneten angehoben werden sollen, sei zweimal ausgesetzt worden. Weil die Politiker jetzt aber merkten, dass sie die Corona-Nullrunden in irgendeiner Form nachholen wollten, solle das mit einem eigenen Gesetz nachgeholt werden. „Das trägt dem Anspruch auf Transparenz nicht Rechnung“, betont Zentgraf.
Er beruft sich auf einen aktuellen Gesetzentwurf aller vier Fraktionen (SPD, CDU, Grüne und FDP). Dieser sieht vor, die Grundentschädigung ab 1. Juli von 7175,52 Euro auf 7485,48 Euro anzuheben – also monatlich 309,96 Euro mehr. Wenn das Nominallohnindexverfahren angewandt worden wäre, hätte die Steigerung nur 175,44 Euro betragen. Die vorgeschlagene Erhöhung soll nun deshalb stärker ausfallen, da die Fraktionen auf die eigentlich vorgesehenen Anpassungen in der Corona-Zeit für 2020 (plus 2,8 Prozent) und 2021 (minus 0,9 Prozent) verzichtet hatten.
Nun schlagen die Fraktionen vor, diese damals ausgesetzten Schritte – unterm Strich also ein Plus von 1,9 Prozent – nicht etwa nachträglich nachzuholen, sondern für die Zukunft auf die jetzt kommende Diätenerhöhung zu übertragen. Das gelte im Übrigen auch für die steuerfreie Aufwandspauschale, die um 4,7 Prozent auf 1526,01 Euro steigen soll – obwohl, wie Zentgraf sagt, die isolierte Erhöhung nach dem Index nur für dieses Jahr lediglich eine Steigerung von 3,5 Prozent erlaubt hätte.
Unterm Strich ist der BdSt-Präsident mit dem Vorgehen höchst unzufrieden: „Dann kann man besser zukünftig wieder generell auf ein reguläres Gesetzgebungsverfahren zurückgehen, wie es früher üblich war“, meint er. Schließlich müssten Diäten-Anpassungen „im Lichte der Öffentlichkeit getroffen werden“.
Dieser Artikel erschien am 16.06.2022 in der Ausgabe #112.
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