Steuerzahlerbund fordert: Schulden abbauen, Stellen kürzen und Pensionsfonds einrichten
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat ein 18-Punkte-Papier mit Forderungen an den nächsten Landtag vorgelegt. Darin wird zuerst der Abbau der vorhandenen Altschulden des Landes (61,3 Milliarden Euro) gefordert. Die Hälfte dieser Summe habe eine Zinsbindungsfrist von drei Jahren, ein Viertel sogar nur bis zu einem Jahr – daher sei der Landesetat anfällig bei drohenden Zinserhöhungen.
BdSt-Präsident Bernhard Zentgraf fordert zudem eine Schuldenbremse-Bestimmung in der Landesverfassung, die Ausnahmen von dem ab 2020 geltenden Kreditaufnahmeverbot erlauben würde, eine Verdoppelung der Investitionsausgaben des Landes von jetzt 1,5 auf 3 Milliarden Euro, einen radikalen Personalabbau in der Landesverwaltung, insbesondere bei der Ministerialverwaltung, und eine Reform der Pensionsregeln: Ein Nachhaltigkeitsfaktor (wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung) solle vorgeschrieben werden, Hochschulzeiten sollten nicht länger pensionssteigernd wirken. Der BdSt will in einem Pensionsfonds für jeden neu eingestellten Beamten einen Betrag von 10.000 Euro jährlich für die spätere Versorgung zur Seite legen. Subventionen sollten gekürzt werden, öffentliche Dienstleistungen sollten privatisiert werden (etwa Polizei-Assistenzdienste, Wasserwirtschaft, Straßenbauämter, Gebäudemanagement oder IT-Unterstützung), die üppige Bürgermeisterversorgung solle abgebaut werden.
Auch ein neuer Straftatbestand wird gefordert
Gefordert wird auf Bundesebene, einen Straftatbestand „Haushaltsuntreue“ zu schaffen, um Amtsträger, die Steuergeld verschwenden, belangen zu können. Grunderwerbsteuer, Stromsteuer und Mehrwertsteuer für Energie sollten gesenkt werden, damit das Wohnen günstiger wird. In der Landesverwaltung solle – wie in Kommunen – die kaufmännische Buchführung üblich werden, außerdem sollten Bundes- und Landespolitiker verpflichtet werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete und Minister sollten dem Amtsgehalt zugeschlagen und versteuert werden.