Der Bund der Steuerzahler ist verärgert: Trotz eindeutiger Hinweise, dass bei der Finanzierung des „Schlauen Hauses“ in Göttingen manches schief gelaufen ist, wolle die Staatsanwaltschaft in Oldenburg keine Ermittlungen aufnehmen oder vertiefen. „Dass es in diesem Fall zu keiner Anklage wegen Untreue kommt, verwundert doch sehr.

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Hier wurde vorsätzlich gegen das Haushaltsrecht verstoßen“, sagt Bernhard Zentgraf, Präsident des Steuerzahlerbundes in Niedersachsen, gegenüber dem Rundblick. Er meint, dass eine Verschwendung von Steuergeldern auch dann Folgen haben müsse, wenn die Entscheidungsträger sich nicht selbst bereichert haben. Die Justizbehörden in Oldenburg sahen sich gestern nicht in der Lage, zu dem Fall Stellung zu nehmen. Dies sei kurzfristig nicht möglich, teilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft mit.

Das „Schlaue Haus“ in Oldenburgs Innenstadt entstand 2009. Es soll eine Plattform zum Informationsaustausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und interessierten Bürgern bieten. Die Stadt Oldenburg, die Uni und die Jade-Hochschule entschieden, das denkmalgeschützte Gebäude zu sanieren und umzubauen. Beide Hochschulen gründeten dafür eine eigene Gesellschaft, das Wissenschaftsministerium genehmigte den Plan, die Beteiligung aus dem eigenen Körperschaftsvermögen zu finanzieren. Zunächst waren die Kosten für das Projekt auf 3,6 Millionen Euro bemessen, 1,1 Millionen davon sollten die Hochschulen tragen, den Rest die Stadt. Weil der Rat die ursprünglich angepeilte Kostenbeteiligung ablehnte, sprangen für den städtischen Anteil Sponsoren ein.

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Mit der neuen GmbH schlossen Uni und Jade-Hochschule eine Vereinbarung, darin war eine Miet-Vorauszahlung geregelt – für die Uni von 28 Jahren, das entspricht 2,2 Millionen Euro, für die Fachhochschule von 23 Jahren (900.000 Euro). Gegenüber dem Ursprungsplan verdreifachte sich damit der Anteil der Hochschulen. Derartige Mietvorauszahlungen sind nach Ansicht des Rechnungshofs nicht nur unüblich, sondern auch ungerechtfertigt – es sei denn, es herrschen „besondere Umstände“. Solche seien hier aber nicht zu erkennen. Es gebe erhebliche Zweifel, so die Prüfer, ob es der Gesellschaft gelinge, jährliche Defizite mit Spenden oder Sponsoring auszugleichen.

Im vergangenen November stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen, die durch die Anzeige des Steuerzahlerbundes ausgelöst wurden, ein. Es gebe „besondere Umstände“, meinte die Anklagebehörde, denn man habe einen gemeinsamen Ort zur Präsentation der Ergebnisse von Uni und Fachhochschule schaffen wollen. Auch einen Verstoß gegen das Gebot der Sparsamkeit sahen die Staatsanwälte nicht.

Der Steuerzahlerbund ließ nicht locker und beauftragte den Hamburger Juristen Prof. Paul Krell von der Bucerius-Law-School mit einem Gutachten. Krell meinte, die Staatsanwaltschaft habe das Risiko eines so langfristigen Mietvertrages nicht ausreichend gewürdigt. Auch die Frage, was bei einer möglichen Insolvenz der Schlaues-Haus-GmbH passiere, werde nicht berücksichtigt. Welchen Wert die Immobilien haben, sei nicht intensiv genug untersucht worden. Anfang Februar wandte sich der Steuerzahlerbund erneut an die Staatsanwaltschaft Oldenburg – bisher aber bekam Zentgraf von dort noch keine Antwort. Er spricht nun von einer „unzureichenden Strafverfolgung“.