Steuerbescheid soll schneller im Briefkasten landen
Arbeitnehmer in Niedersachsen sollen nach dem Willen der Landesregierung schneller ihren Steuerbescheid erhalten. Sie beabsichtige, „die Durchlaufzeiten moderat zu verringern“, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Christian Grascha und Marco Genthe. Eine Verbesserung wird als wünschenswert bezeichnet. Dabei sollen Zielvereinbarungen mit den Finanzämtern helfen. Außerdem soll die Quote der vollständig automatisch geprüften Steuererklärungen steigen. Die Landesregierung schränkt aber ein, dass sich kürzere Durchlaufzeiten nur erreichen ließen, wenn in den Monaten März bis Juni überproportional viele Erklärungen abgearbeitet würden. Denn in diesem Zeitraum gehen deutlich mehr Erklärungen ein. Eine so große zeitliche Unwucht bei den Eingängen lässt sich personell allerdings nicht entsprechend abfangen.
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Im vergangenen Jahr mussten Arbeitnehmer in Niedersachsen im Durchschnitt 58 Tage auf ihre Steuerbescheide warten. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Durchlaufzeit bei den Steuerbescheiden seit dem Jahr 2012 enorm gesunken sei. Sie sei von 80 auf 55 Tage im Jahr 2012 gefallen. Die Steigerung auf 58 Tage im vergangenen Jahr hänge unter anderem damit zusammen, dass fast 34.000 mehr Steuererklärungen abgegeben wurden. Mehr als 62 Prozent der Erklärungen lagen den Finanzämtern bis Ende Juni vor. Das waren auch noch einmal vier Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Abgesehen von der Durchlaufzeit sei entscheidend, dass die Steuererklärungen der Arbeitnehmer bis zum Jahresende fast vollständig abgearbeitet sind, bevor die des Folgejahres eingehen. Das ist 2016 auch gelungen. Am Jahresende waren mehr als 96 Prozent der Erklärungen abgearbeitet.
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Die unterschiedlichen Wartezeiten in den Bundesländern erklären sich laut Landesregierung auch mit den unterschiedlichen Prüfinhalten. So liegt die Steuererklärung einem Medienbericht zufolge in Baden-Württemberg nach nur 36 und in Rheinland-Pfalz nach 38 Tagen im Briefkasten. In Bayern seien es 46 Tage. Ein „Arbeitnehmerfall“ könne in Niedersachsen aber einen deutlich höheren Prüfungsinhalt haben als in anderen Bundesländern, heißt es in der Antwort. So würden in den niedersächsischen Finanzämtern im Unterschied zu anderen Ländern im Arbeitnehmerbereich zum Beispiel auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bearbeitet.