Stationsapotheker sollen direkt nach der Wahl auf die Tagesordnung
Ein Gesetz zur Stationsapotheker-Pflicht in Krankenhäusern sollte nach Ansicht der Apothekerkammer Niedersachsen gleich zu Beginn der kommenden Legislaturperiode auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Präsidentin der Kammer, Magdalene Linz, bedauerte, dass ein von Rot-Grün geplantes Gesetz bis zur Wahl nicht mehr verabschiedet wird.
„Der Stationsapotheker ist internationaler Standard, Deutschland hängt leider deutlich hinterher“, sagte Linz. „Die Patientensicherheit ist ein ganz hohes Gut. Patienten müssen Vorrang vor der Ökonomie haben.“ Ein Gesetz sei auch deshalb nötig, weil man bei der Patientensicherheit nicht auf Freiwilligkeit setzen könne. In Niedersachsen wollte die Politik nach den Patientenmorden durch den Krankenpfleger Niels H. den Patientenschutz stärken und unter anderem Stationsapotheker einführen. Dem Gesetzentwurf zufolge muss jede Klinik ab 300 Betten einen Stationsapotheker haben.
Matthias Bohn, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker, bemängelte auch die Zahl der Krankenhausapotheker in Deutschland. Der Krankenhausapotheker versorgt die Klinik mit Arzneimitteln und sichert zum Beispiel den Dialyse- und Laborbedarf. Stationsmediziner nehmen dagegen auch an medizinischen Visiten teil und führen eigenständige pharmazeutische Visiten durch. Bohn sagte, fast nirgends in Europa gebe es so wenig Krankenhausapotheker wie in Deutschland. „Pro 100 Betten gibt es hier weniger als 0,4 Krankenhausapotheker, in Niedersachsen liegt die Quote bei 0,375.“ Nur in Bosnien-Herzegowina sei das Zahlenverhältnis noch schlechter.
Genügend Bewerber finden? Kein Problem
20 Stationsapotheker gebe es bereits in Niedersachsen. „Sobald das Gesetz beschlossen ist, werden in einer dreijährigen Übergangszeit pro Jahr 35 bis 50 Stationsapotheker benötigt. Das sind weniger als drei Prozent der Hochschulabsolventen. Das ist überhaupt kein Problem“, sagte Bohn. Es stünden junge, engagierte Kollege für die Stellen bereit. Schon im Vorfeld des Gesetzes gebe es zahlreiche Initiativbewerbungen.
Das sieht die Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft anders. Dort hieß es, die nötige Zahl der Apotheker sei auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar. Zudem drohten damit den Krankenhäusern in Niedersachsen Mehrkosten von 14 Millionen Euro. Damit würde man gegenüber Kliniken in anderen Ländern benachteiligt. Die Apothekerkammer rechnete dagegen vor, dass sich der Einsatz von Stationsapothekern finanziell amortisiert. Durch arzneimittelbezogene Probleme entstünden der deutschen Volkswirtschaft Kosten in Höhe von fast fünf Milliarden Euro. Medikationsfehler kosteten laut EU-Kommission bis zu 5900 Euro pro Patientenfall. Stationsapotheker könnten besser auf die Dosierung achten. Dies spare Geld und sei zugleich für die Patienten besser.
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Durch den Wechsel der Landtagsmehrheit und die anstehende Landtagswahl wird das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Der SPD-Sozialpolitiker Uwe Schwarz hatte CDU und FDP deswegen Blockade vorgeworfen. „Größtmögliche Patientensicherheit ist unser Ziel und kein Wahlkampf auf dem Rücken der Betroffenen“, sagte Schwarz. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP im Landtag, Christian Grascha, wundert sich über den Vorwurf. „Das Gesetz liegt seit anderthalb Jahren im Ausschuss und nach dem Übertritt von Frau Twesten hatte die SPD das Gesetz nicht einmal oben auf der Prioritätenliste“, so Grascha. Für den FDP-Politiker ist klar, dass das Thema nach der Wahl umgehend wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden muss, um schnell zu einer Lösung zu kommen. Die CDU hatte dem Antrag unter anderem deshalb nicht zugestimmt, weil die Finanzierung noch unklar sei.