Staatsanwaltschaft: Keine Ermittlungen gegen Winterkorn
(rb) Braunschweig. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ihre Mitteilung vom 28. September zurückgezogen, sie habe aufgrund von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren gegen den zurückgetretenen VW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn eingeleitet. Die entsprechende Presseerklärung ist mittlerweile auch von der Homepage der Staatsanwaltschaft verschwunden. Stattdessen findet sich dort jetzt eine Mitteilung vom 29. September, in der von Winterkorn nicht mehr die Rede ist. Es wird verwiesen auf namentlich gegen den früheren VW-Vorstandschef erstattete Anzeigen; hier erfolge die Prüfung eines Anfangsverdachts. Sollte dieser vorliegen, sei es die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. „Der Anfangsverdacht muss jedoch auf konkreten Tatsachen beruhen, wobei offenkundige Tatsachen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen können“, heißt es in der Erklärung. Am Donnerstag kam schließlich eine Entschuldigung der Behörde bei Winterkorn für die „Irritationen“. Es werde gegenwärtig kein formelles Ermittlungsverfahren gegen ihn als Beschuldigten geführt; es bestehe kein Anfangsverdacht. Als „Quelle des Missverständnisses“ wird die Vorgabe der Aktenordnung herangezogen, nach der bei Eingang einer Anzeige gegen eine bestimmte Person ein gegen diese Person gerichteter Vorgang anzulegen sei. Bei der CDU-Landtagsfraktion hat dieses Vorgehen dennoch zu dem Eindruck geführt, als könne auf die Staatsanwaltschaft Braunschweig „in irgendeiner Weise Druck ausgeübt worden sein“. Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Dirk Toepffer, forderte die Landesregierung auf, umgehend den Eindruck der Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu widerlegen. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz müsse zügig erklären, dass sie in Sachen Volkswagen keinen Kontakt mit der Braunschweiger Staatsanwaltschaft aufgenommen hat. Zudem müsse ausgeschlossen werden, dass der „Sinneswandel“ der Braunschweiger Ermittler auf eine mögliche Intervention der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig zurückgehe, verlangte ToepfferDieser Artikel erschien in Ausgabe #180.