Der Fall des SPD-Abgeordneten Ronald Schminke, gegen den eine Strafanzeige wegen Verleumdung vorliegt, könnte sich heute im Ältestenrat des Landtags zum Politikum entwickeln. Schminke hatte Missstände in einem Pflegeheim angeprangert und daraufhin den Unmut der Heim-Geschäftsführerin auf sich gezogen, die ihn anzeigte. Inzwischen bestätigt ein Untersuchungsbericht des Kreises Göttingen, dass Schminkes Kritik offenbar sehr berechtigt war. Die Äußerungen des Politikers und auch die ihn entlastenden Umstände würden von der Staatsanwaltschaft Göttingen, die die Verleumdungsanzeige bearbeitet, geprüft werden – allerdings erst, nachdem der Landtag Schminkes Abgeordnetenimmunität aufgehoben hat. Normalerweise sind solche Aufhebungsbeschlüsse im Ältestenrat des Parlaments eine Formsache. Nun erwägt die SPD allerdings, wie es heißt, heute gegen die Aufhebung der Immunität zu stimmen. Ist das aber im Sinn der Immunitätsvorschriften? Nach Darstellung aus der SPD sollte Schminke mit der Verleumdungsanzeige als Politiker eingeschüchtert werden.

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Der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Christian Grascha widerspricht: Die Aufhebung der Immunität könne doch vom Landtag nur verweigert werden, meint er, wenn ein Abgeordneter „aus politischer Willkür mit Strafverfolgung bedroht wird“. Das sei hier aber erkennbar nicht der Fall – zumal Schminke seine Äußerungen, die zu der Anzeige führten, gar nicht bestreite. Grascha warnt die SPD, „den Eindruck einer Zweiklassenjustiz zu erwecken“: „Es darf nicht sein, dass ein Abgeordneter vor der Strafverfolgung geschützt wird, ein Nicht-Abgeordneter aber nicht.“

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