Der CDU-Landesvorsitzende aus Braunschweig, Frank Oesterhelweg, liebäugelt mit einem derzeit in Brandenburg diskutierten Plan, den Kommunen mehr Rechte zur Blockade neuer Windräder einzuräumen. Die rot-rote Landesregierung in Potsdam will zu diesem Zweck eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, die eine Änderung des Baugesetzbuches zum Ziel hat. Das sogenannte „Windkraftprivileg“ solle fallen, forderte unlängst der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).

Oesterhelweg ist davon angetan, wie er auf Anfrage der Rundblick-Redaktion erklärte: „Für diese Forderung habe ich großes Verständnis, da die Menschen vor Ort quasi ,im Schatten der Anlagen‘, die auftretenden Probleme zu bewältigen haben, während die Gesellschaft insgesamt profitiert.“ Sympathie äußert auch der Vizepräsident des Landkreistages, Celles Landrat Klaus Wiswe (CDU): „Die Forderung aus Brandenburg finde ich sehr gut.“ Deutlicher Widerspruch hingegen kommt vom niedersächsischen Umwelt- und Bauminister Olaf Lies (SPD): „Ausgerechnet in einem Sommer, in dem die unangenehmen Folgen des Klimawandels für alle deutlich spürbar werden, macht man sich in einigen Bundesländern Gedanken, wie der Energiewende der Wind aus den Segeln genommen werden kann? Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo wir im Norden um Deutschland als Standort für die Windenergieindustrie fürchten müssen, sollen neue Hürden für die Windenergie aufgerichtet werden? Das verstehe, wer will.“

Der Vorstoß aus Brandenburg hat mehrere Elemente. Zunächst geht es um die Einschränkung im Bundesbaugesetzbuch. Das Windkraftprivileg besagt hier bisher, dass Kommunen in ihrer Regionalplanung Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweisen müssen. Wo das geschehen soll, entscheiden die Kommunalvertretungen selbst – aber es ist ihnen bisher nicht möglich, auf solche Gebiete generell zu verzichten. Diese Vorgabe möchten Woidke und seine Kabinettskollegen von SPD und Linkspartei gern abändern und den Kommunen die Freiheit geben, auch strikt Nein zu solchen Windkraftanlagen sagen zu können. Diese Initiative folgt offenbar dem massiven Druck, den das Thema Windenergie in manchen Landesteilen schon entfaltet hat. Die Kritiker, die sich gegen die angebliche „Verspargelung der Landschaft“ wenden und die Ansicht vertreten, es gebe viel zu viele dieser Anlagen, machen seit geraumer Zeit mobil gegen die geltenden Bauvorschriften. Woidke geht noch einen Schritt weiter. Er will den Kommunen das Recht einräumen, als Gegenleistung für eine Erlaubnis zum Bau einer Windkraftanlage auch regelmäßige und vom wirtschaftlichen Ertrag abhängige Zahlungen des Betreibers an die Kommune zu verlangen.


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Die SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen lehnt den Antrag der Genossen aus Brandenburg ab, der Bundesverband Windenergie sagt auch strikt nein dazu. Oesterhelweg allerdings sieht in dem rot-roten Modell einen Weg, die in jüngster Zeit gelittene Akzeptanz in der Bevölkerung für die Windkraftanlagen wieder zu verbessern. Auch eine regelmäßige finanzielle Leistung der Betreiber an die Kommunen, wie im Brandenburger Modell vorgesehen, könne in diesem Sinne segensreich wirken. Wichtig seien hier aber transparente Regeln und eine konsequente Beteiligung der Menschen. Nach Oesterhelwegs Ansicht kann der Weg auch auf die Leistungsnetze ausgeweitet werden. „Auch der Bau der Leitungsnetze wäre zu beschleunigen, indem die Flächeneigentümer, die bei Erdverkabelung dauerhafte Nachteile bei der Bewirtschaftung ihrer Ländereien hinnehmen müssen, ebenso dauerhaft finanziell dafür entschädigt würden“, sagte er. Die Sprecherin von Hamelns Landrat Tjark Bartels (SPD) nimmt eine vermittelnde Position ein. Das Windkraftprivileg an sich sei gut, solange es auf einer ausgewogenen Raumplanung beruhe. Bei der Genehmigung solcher Anlagen könne aber durchaus das Mitspracherecht der Gemeinden ausgeweitet werden. Sinnvoll könnten auch die von Brandenburg geforderten ertragsabhängigen Zahlungen an die Kommunen sein – die könne ja auch ein Weg sein, die extrem hohen Pachtzahlungen der Betreiber an die Pächter zu verringern.