Niedersachsens Justizminister Barbara Havliza warnt davor, Schwarzfahren zu bagatellisieren. „Beim sogenannten Schwarzfahren handelt es sich schlichtweg um einen Betrug. Und man sollte sehr vorsichtig sein, einen solchen zu entkriminalisieren, auch wenn es sich dabei meistens um sogenannte Bagatellstraftaten handelt“, sagte Havliza. Damit reagierte sie auf eine Anregung des Vorsitzenden des Deutschen Richterbunds, den Straftatbestand des Schwarzfahrens zu überprüfen. Er begründete das mit einer Überlastung der Gerichte.

Laut Justizministerium gab es im Jahr 2016 gegen fast 9400 Menschen Gerichtsverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen. Das Schwarzfahren betrifft aber dabei nur einen Teil der Verfahren. Havliza plädierte für eine gute personelle Ausstattung der Justiz, damit auch solche Straftaten zeitnah geahndet werden könnten.

Der Vorsitzende des Richterbunds Jens Gnisa sieht dagegen vor allem die Verkehrsbetriebe in der Pflicht. Diese sollten durch Zugangskontrollen besser vorbeugen. Diese seien der beste Weg, um Schwarzfahrten effektiv zu verhindern und die Justiz zu entlasten.