Schünemann will „intelligente Videoüberwachung“ gegen Hooligans
Damit die Polizei gewalttätige Hooligans während und um Fußballspiele herum besser identifizieren kann, will die CDU zwei Pilotprojekte zur intelligenten Videoüberwachung starten. Der CDU-Innenexperte Uwe Schünemann sagte gegenüber dem Rundblick, seine Partei wolle demnächst einen Entwurf zur Debatte stellen, mit dem die rechtlichen Grundlagen dafür in das neue Polizeigesetz geschrieben werden sollen. Vorlage dafür sind zwei Projekte, die zurzeit am Berliner Bahnhof Südkreuz und in der baden-württembergischen Stadt Mannheim laufen oder demnächst starten werden. In Berlin filmen die Überwachungskameras in Verbindung mit einer Gesichtserkennungssoftware, es gilt herauszufinden, ob die Software bereits bekannte Terroristen identifizieren kann. „Ich hatte bereits Kontakt zu einem Start-up in Wolfsburg, das eine solche Software in Verbindung mit Internetvideos von Fußballfans testet. Technisch ist die Gesichtserkennung definitiv möglich“, sagt Schünemann.
Für den Modellversuch in Mannheim hat kürzlich die grün-schwarze Landesregierung den Weg freigemacht. Sie haben das baden-württembergische Polizeigesetz dahingehend geändert, dass Mannheim seine Überwachungstechnik auf öffentlichen Plätzen mit einer Software ausstatten kann, die ungewöhnliche Vorkommnisse aufzeichnet. Zum Beispiel, wenn ein Koffer über eine begrenzte Zeitspanne hinaus herrenlos herumsteht. Oder wenn eine Person plötzlich zum Schlag ausholt. Erst dann aktiviert die Kamera die Aufzeichnung und alarmiert die Polizei. „Das wollen wir hier in Niedersachsen auch, denn es ist mit dem Datenschutz wesentlich besser zu vereinbaren als eine permanente und anlasslose Videoaufzeichnung“, sagt Schünemann. Allerdings soll die niedersächsische Software gleichzeitig auch Gesichtserkennung anwenden können. Die neue Technik soll sowohl im Stadion wie auch im öffentlichen Raum zur Anwendung kommen. „Wenn die gesetzliche Grundlage steht, nehmen wir Kontakt zu den Vereinen auf, um auszuloten, wie ein Modellprojekt im Stadion gestaltet werden kann“, sagt Schünemann. Denn dort haben die Vereine das Hausrecht, die gesetzlichen Vorgaben für Videoüberwachung im öffentlichen Raum greifen dort nicht.