Schadet der Datenschutz dem Ehrenamt? SPD und CDU wollen den Vereinen helfen
Die im Mai in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll eigentlich große Unternehmen daran hindern, Daten ohne Zustimmung des Betroffenen zu verkaufen oder zu zweckentfremden. Doch da sie für alle gilt, die Daten verarbeiten, müssen auch kleine Unternehmen und sogar Vereine die Bestimmungen der DSGVO einhalten. Das trifft besonders die Vereine, die auf das Engagement Ehrenamtlicher angewiesen sind. Ihnen will die Große Koalition nun entgegenkommen und die DSGVO dahingehend verändern, dass sie für Vereine weniger strikt ausgelegt wird. Der Vorschlag findet auch in den anderen Parteien Zustimmung. Lediglich die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter auch bei Vereinen Pflicht sein muss, wird diskutiert. Von der Landesdatenschutzbehörde kommt indes der Hinweis, dass vieles, was in dem Antrag gefordert wird, ohnehin schon gemacht wird.
Konkret fordern SPD und CDU, dass die Landesdatenschutzbeauftragte Vereine stärker bei der Umsetzung der DSGVO berät und nachsichtiger ist, wenn sie gegen Bestimmungen verstoßen. „So wichtig der Schutz persönlicher Daten ist, so komplex ist das Gesetz, das diesen Schutz garantiert“, sagte der CDU-Abgeordnete Rainer Fredermann. Es müsse daher anwenderfreundliche und konkrete Handlungs- und Formulierungshilfen für die 56.750 Vereine in Niedersachsen geben, damit sie nicht aus Unwissenheit gegen die neuen Regeln verstoßen. Passiert das doch, so sollte die Strafe nicht so hoch sein wie in der DSGVO festgelegt. Denn diese sieht etwa Geldstrafen bis zu 20 Millionen Euro vor. Einen fest bestimmten Datenschutzbeauftragten sollen Vereine nach dem Willen der Koalition darüber hinaus gar nicht vorweisen müssen. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass ehrenamtliches Engagement durch die Angst vor der DSGVO abgewürgt wird“, sagte die SPD-Abgeordnete Dunja Kreiser.
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Unstrittig ist es auch bei der Opposition, dass der Sanktionskatalog der DSGVO bei Vereinen keine Anwendung in voller Härte finden darf. Allerdings gibt es andere Auffassungen, was die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten angeht. „Wir haben in Niedersachsen nicht nur kleine Vereine, die bloß aus Ehrenamtlichen bestehen“, sagt der Grünen-Abgeordnete Belit Onay, „sondern auch große Vereine, etwa im Sportbereich, die von Hauptamtlichen geführt werden. „Für diese ist es durchaus möglich und zumutbar, einen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen.“ Auch die AfD unterstützt den Antrag, will aber ebenfalls am Datenschutzbeauftragten festhalten. „Wir halten einen Datenschutzbeauftragten in Vereinen unabdingbar, denn persönliche Daten sind stets sensibel und müssen von einer Person bearbeitet werden, die darin versiert ist“, sagte der AfD-Abgeordnete Jens Ahrends. Der FDP-Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen indes stößt sich an der Forderung nach mehr Beratung der Vereine durch die Landesdatenschutzbeauftragte. „Eine intensivere Beratung setzt voraus, dass die Landesdatenschutzbeauftragte personell dafür aufgestellt ist“, sagte Oetjen. Das sei sie derzeit aber nicht.
Für mehr Beratung fehlen der Landesdatenschutzbeauftragten die Kräfte. Das macht ein Gespräch des Politikjournals Rundblick mit dem Sprecher der Behörde, Jens Thurow, und dem stellvertretenden Referatsleiter für Datenschutz in der Wirtschaft, Markus Witte, deutlich. Neben Witte ist noch ein weiterer Datenschützer für Vereine zuständig. „Wir beraten Vereine auch direkt, aber wir mussten schon 30 Anfragen von Vereinen nach einem Referenten ablehnen, weil unsere Kapazitäten dafür nicht ausreichen“, sagt Thurow. Dafür habe man das Onlineangebot ausgebaut und eine Checkliste erarbeitet, um den Vereine überhaupt etwas an die Hand zu geben. „Obwohl die Beratung streng genommen nur eine freiwillige Leistung von uns ist. Denn laut DSGVO sind wir nur für die Bearbeitung der Beschwerden im Sinne der DSGVO zu ständig.“ Diese hätten sich seit Mai verdreifacht, Tendenz steigend. Dass die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ein massives Problem für Vereine ist, sieht Witte wiederum anders. „Man kann dafür auch jemand Externes bestimmen, einen Anwalt zum Beispiel.“