Die Landesregierung will zielstrebiger als bisher den Anteil von Frauen in Führungspositionen der Landes- und Kommunalverwaltung erhöhen. Dazu soll das „Gleichberechtigungsgesetz“ von 1994 reformiert werden. In allen Dienststellen, in denen Frauen noch weniger als 50 Prozent der wichtigen Positionen innehaben, sollen weibliche Bewerber bevorzugt eingestellt werden – sofern sie die gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wie männliche Mitbewerber vorzuweisen haben. Wie Sozialministerin Cornelia Rundt mitteilte, wird im neuen Gesetzentwurf dieses Ziel jetzt klarer beschrieben. Seit der Reform des Gesetzes 2010 sei es nämlich „in das willkürliche Belieben einzelner Dienststellen“ gestellt worden, ob sie das Gleichberechtigungsziel erreichen, erklärte die Ministerin.

Das Gesetz solle nun „wieder zu einem schlagkräftigen Instrument der Frauenförderung“ werden. Vorgeschlagen wird außerdem, den Frauenbeauftragten in den Verwaltungen ein Klagerecht vor den Verwaltungsgerichten einzuräumen, falls sie in ihrer Dienststelle nicht die notwendigen Arbeitsmöglichkeiten eingeräumt bekommen. Die Landesregierung hat des Gesetzentwurf gestern beschlossen, jetzt sollen Verbände und Institutionen dazu Stellung nehmen  können.