Reinhold Hilbers, Finanzminister, schlägt eine erhebliche Verringerung der Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas vor. Von 2022 an soll die Abgabe auf zehn Prozent schrumpfen – bei Erdgas lag sie bisher bei 27 Prozent des Marktwertes, bei Erdöl bei 18 Prozent. Wie Hilbers in einem Konzept seines Ministeriums für eine Gesetzesänderung erläutert, soll rückwirkend für 2020 eine komplette Befreiung von der Abgabe festgelegt werden. Hintergrund ist offenbar ein Urteil über die Förderabgabe im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern, das die Spielräume der Länder bei der Festlegung der Höhe einschränkt und rein haushaltsorientierte Absichten als Ursache einer Erhöhung für unzulässig erklärt. Da das Ministerium Klagen vermeiden wollte, wird nun eine rückwirkende Änderung empfohlen, die allerdings auf mittlere Sicht zu erheblichen Mindereinnahmen führen dürfte. Im Haushalt des Landes Niedersachsen waren bisher für 2021 Einnahmen von 39 Millionen Euro aus diesem Bereich vorgesehen, diese dürften jetzt auf 5,4 Millionen Euro zurückgehen, für 2022 wird eine Verdoppelung dieser Zahl angenommen. Stefan Wenzel (Grüne) kritisierte den Vorschlag, weil die Begründung „nicht überzeugend“ sei.