Unter welchen Umständen die künftige Beauftragte für die Radikalenerlass-Aufarbeitung, Jutta Rübke, ihren Dienst antreten wird, bleibt noch unklar. Regierungssprecherin Anke Pörksen erklärte auf Anfrage, die Umsetzung des am Donnerstag gefassten Landtagsbeschlusses sei noch ungeklärt: „Die Planungen, mit wem, wo und wann die Landesregierung diese Bitte des Landtags umsetzen wird, sind noch nicht abgeschlossen.“ Beim Parlamentsbeschluss, der mit der Einstimmenmehrheit von Rot-Grün gefasst wurde, überstürzten sich auf den letzten Metern die Ereignisse. Ein Ursprungsantrag beider Fraktionen stammt von Mai 2014. Erst vor wenigen Wochen kam ein Änderungsantrag auf den Tisch, und Ende November erklärte Rot-Grün dann im Innenausschuss überraschend, unbedingt noch in diesem Jahr einen Parlamentsbeschluss zu fassen. Das ist jetzt, zwei Wochen später, geschehen. Allerdings musste kurz vor der Abstimmung noch ein wesentlicher Passus verändert werden. Hieß es zunächst, dass „der Landtag eine Beauftragte einsetzt“, so wurde mit einer Ergänzungsvorlage überraschend eingegriffen: „Der Landtag bittet die Landesregierung, eine Beauftragte… einzusetzen“, lautet nun die Formulierung.

Bekannt ist zwar, dass Rübke – die noch nicht offiziell benannt ist – ehrenamtlich arbeiten will. Sie soll aber bei ihrer Aufgabe, die Schicksale der vom Radikalenerlass betroffenen Personen aufzuarbeiten und „Möglichkeiten ihrer politischen und gesellschaftliche Rehabilitierung“ zu ergründen, von Vertretern der Gewerkschaften und Initiativen unterstützt werden, außerdem solle es „eine wissenschaftliche Begleitung geben“. Dies alles kostet Geld und erfordert eine Organisation in der Landesverwaltung, doch im Donnerstag beschlossenen Haushaltsplan für 2017 und 2018 fehlt dazu jeglicher Ansatz. Offen bleibt vorerst auch, welches Ministerium zuständig sein wird – wenn es nicht die Staatskanzlei ist.