Rechtliche Zweifel an der geplanten neuen Tourismusabgabe
Die neuen Pläne für eine kommunale Tourismusabgabe stoßen bei den Landtagsjuristen auf Vorbehalte. Es sei nicht klar, ob die jetzt geplante Formulierung im neuen „Kommunalabgabengesetz“ von den Verwaltungsgerichten akzeptiert werde, sagte ein Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) in der Sitzung des Landtags-Innenausschusses am Donnerstag. Rot-Grün plant, dass maximal zehn Prozent der Kosten, die mit der Abgabe gedeckt werden sollen, aus dem Steuertopf der Kommune kommen können. Das heißt, mindestens 90 Prozent müssten umgelegt werden auf die Abgabepflichtigen – also etwa Hotels, Gaststätten, Herbergen oder Souveniergeschäfte. Die Zehn-Prozent-Marke soll aber auch noch unterschritten werden können, wenn „besondere Verhältnisse“ herrschen – etwa in der Weise, dass die Betriebe vor Ort besonders von der Tourismus-Infrastruktur der Gemeinde profitieren. „Es wird noch zu klären sein, ob die Verwaltungsgerichte in ihrem Eifer, kommunale Satzungen zu überprüfen und womöglich zu verwerfen, dadurch gebremst werden“, erklärte der GBD-Vertreter.
Das neue Kommunalabgabengesetz, das die Tourismusabgabe vorsieht, sollte eigentlich schon im vergangenen Jahr im Landtag beschlossen werden. Weil Rot-Grün aber auf den letzten Metern noch versuchte, mit dieser Gesetzesänderung das früher von Schwarz-Gelb abgeschaffte Widerspruchsverfahren wieder einzuführen, verzögerte sich die Beratung. Nun wird angepeilt, dass der Landtag Anfang März abschließend über das neue Gesetz entscheidet. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte in mehreren Entscheidungen durchblicken lassen, dass bei den bisher bestehenden Abgaben allgemeine Prozentsätze für die Aufteilung zwischen Umlage und Gemeindeanteil nicht ausreichend seien. Vielmehr müsse eine nachvollziehbare Berechnung geliefert werden. Da aber viele Gemeinden zu einer derartig komplizierten Berechnung gar nicht in der Lage wären und sie deshalb vermutlich von solchen Abgaben die Finger lassen wollen, soll nun mit dem neuen Gesetz eine klar definierte Aufteilung geliefert werden. Die Landtagsjuristen beurteilen jedoch einen 10-Prozent-Anteil, der noch dazu unterschritten werden kann, eher skeptisch. „Das könnte für die Verwaltungsgerichte sehr niedrig sein“, sagte der GBD-Vertreter.
Der CDU-Abgeordnete Bernd-Carsten Hiebing meinte, seine Fraktion lehne den rot-grünen Vorstoß ab. Der Tourismus dürfe nicht „fast vollständig über Abgaben finanziert werden“. Jan-Christoph Oetjen (FDP) schloss sich der Kritik an. Belit Onay (Grüne) und Ulrich Watermann (SPD) beharren aber auf dem Reformvorhaben, das auch von den Kommunalverbänden gefordert werde. Watermann warf der Opposition „Verschleppungsstrategien“ vor, weil sie sich gegen das Vorhaben wehre und es verzögern wolle. In dem Gesetz soll auch festgelegt werden, dass Kommunen einen Großteil der Kosten für die Straßenreinigung auf Anlieger der Gemeindestraßen umlegen kann – nämlich 75 Prozent. Der kommunale Anteil soll hier 25 Prozent betragen.