Die bisher von der Landesregierung angepeilte Bauzeit für die Generalsanierung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) ist nach Ansicht des Landesrechnungshofes (LRH) „deutlich zu lang“. In einer 57 Seiten starken, gestern Abend vorgelegten Stellungnahme regt die Prüfbehörde an, beide Projekte in maximal zehn Jahren zu verwirklichen. Bisher stehen 22 Jahre im Raum. Damit alles schneller geht, wird für die MHH auch eine neue Variante vorgeschlagen – ein Neubau auf der grünen Wiese, in direkter Nachbarschaft zu den vorhandenen Klinikgebäuden gelegen.

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Dieses Modell ist bisher von Wissenschafts- und Finanzministerium, die für diese Vorhaben federführend sind, abgelehnt worden. Der Rechnungshof spricht aber von einer „gleichberechtigten Alternative“ und führt dazu mehrere Gründe auf: Die verdichtete Bebauung auf dem jetzigen MHH-Gelände erschwere die Sanierung und mache teure Zwischenlösungen erforderlich, wegen der örtlichen Gegebenheiten sei auf der heutigen Klinikfläche „keine optimale Struktur zu erwarten“, außerdem sei die Bautätigkeit zwischen weiter betriebenen Krankenstationen wegen der kleineren Baufelder und Abschnitte „sehr zeitintensiv“.

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Der LRH wird in seinem Urteil über die Zustände an beiden Uni-Kliniken und auch über die bisherigen Planungen des Landes sehr deutlich. In der Krankenversorgung gebe es an beiden Standorten „zahlreiche sicherheitsrelevante Mängel“. Bei der MHH seien „ganze Bereiche von einer Stilllegung bedroht“. Die Ursache für den baulichen und gebäudetechnischen Zustand sei „in dem seit Jahrzehnten viel zu geringen Bauunterhalt“ zu finden. Die Landesregierung hatte vor Monaten angekündigt, mit einem „Sondervermögen“ die Generalsanierung bewerkstelligen zu wollen. Als Investitionsbedarf für beide Kliniken wurden je eine Milliarde Euro anvisiert. Im Mai wurde beschlossen, diesen Sonderetat zunächst mit 600 Millionen Euro auszustatten, wobei dort Planungs-, Überwachungs- und Steuerungskosten einbezogen sind. Diese jüngsten Entscheidungen und die bisherigen Verantwortlichkeiten werden vom Rechnungshof nun durchaus kritisch bewertet. So heißt es in dem Gutachten, ein Großteil der klinischen Gebäude sei wegen der schlechten Bausubstanz „abgängig“, eine Fortführung des Klinikbetriebes sei dort „nur noch für einen begrenzten Zeitraum und mit erheblichem Kostenaufwand möglich“, weshalb Eile geboten sei. Die derzeitigen Verfahren für die Planungen und Umsetzung von Bauvorhaben von MHH und UMG seien „unübersichtlich, fehleranfällig und zeitintensiv“, die Organisationsstrukturen seien „nicht geeignet“. Ein Problem sei auch, dass sehr früh ein Finanzbudget festgelegt worden sei, das nun auch als Kostenobergrenze begriffen werde – obwohl wegen fehlender Planungstiefe noch gar keine belastbare Größe der Aufgabe hätte beschrieben werden können.

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Außerdem schlägt der LRH nun die Entmachtung der MHH-Spitze vor, die bisher in eigener Zuständigkeit Neubaupläne entwickelte und sich dabei öfter Fehlgriffe geleistet habe. Besser sei es, wenn eine neue Gesellschaft gegründet werde, in der beide Ministerien, die bisherige Oberfinanzdirektion und das Staatliche Baumanagement Hannover gebündelt werden. Anteilseigner könnten das Land Niedersachsen und die UMG (weil sie eine Stiftungshochschule ist) werden. Die Staatshochbauverwaltung allein, die bisher mit 1200 Mitarbeitern jährlich Bauten für 500 Millionen Euro versehe, sei mit 100 Millionen Euro zusätzlich, die allein die MHH-Planung mit sich bringe, überfordert. In einer landeseigenen Klinikbau-Gesellschaft könne die MHH zwar in den Aufsichtsgremien vertreten sein, eine eigene Teilhaberschaft der Hochschule aber komme schon rechtlich nicht in Betracht. Theoretisch könne man auch zwei Gesellschaften gründen, eine für die MHH und eine für die UMG. Der LRH hält aber die Bündelung beider Projekte unter einer fachkundigen Leitung für besser. Zu einer Beteiligung privater Investoren in einer solchen Gesellschaft äußert sich der Rechnungshof nicht, er hat in seine Abwägung diese Variante gar nicht aufgenommen.