(rb) Hannover. Über den Umfang des Untersuchungsauftrags im geplanten 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) „Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen“, der am 4. Mai in einer Sondersitzung des Landtags beschlossen werden soll, hat es auch in der Ältestenratssitzung am Mittwoch keine Einigung zwischen Koalitions- und Oppositionsfraktionen gegeben. Während CDU und FDP, die den PUA beantragt haben, darauf bestehen, dass ausschließlich der Zeitraum seit dem Regierungswechsel von 2013 betrachtet wird, wollen SPD und Grüne die Untersuchungen mit dem Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien im Jahr 2011 beginnen lassen. CDU und FDP sehen darin eine verfassungswidrige Beschneidung ihrer Oppositionsrechte. Die Ausweitung des Zeitraums bedeute mehr Zeugen und mehr Akten, meinte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke. Eine Begründung für diesen Mehraufwand gebe es nicht. Nacke hielt Rot-Grün vor, die Fehler der Landesregierung im Umgang mit Islamisten vertuschen zu wollen. Auch FDP-Fraktionsvize Dr. Stefan Birkner sieht in dem Vorgehen der Mehrheitsfraktionen den Versuch, das parlamentarische Untersuchungsrecht auszuhöhlen. Mit dieser zeitlichen Ausweitung behinderten SPD und Grüne bewusst die Untersuchungen. Dieser Vorgang sei seines Wissens nach einmalig in der niedersächsischen Geschichte. Birkner kündigte ebenso wie Nacke an, eine Verfassungsklage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg zumindest zu prüfen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #82.