Niederlage im Kabinett für einen Entwurf von Sozialministerin Cornelia Rundt: Der ursprüngliche Plan ihres Hauses, bei  der Reform des Bestattungsgesetzes die Vorschriften über den Umgang mit den sterblichen Überresten zu ändern, wurde von der Kabinettsrunde gestoppt. Wie es heißt, besteht die Ministerrunde auf einer Änderung des Entwurfs, der anschließend dann dem Landtag zugeleitet werden soll. Das Sozialministerium hatte zunächst geplant, die Vorschriften über die Bestattungsregeln zu liberalisieren – und es damit zu erlauben, die Asche von Verstorbenen auf einem Teil des Friedhofes zu verstreuen. Bisher ist dies untersagt, und nach Ansicht des Ministeriums könne man mit einer Reform den Wünschen vieler Menschen Rechnung tragen.

Evangelische und katholische Kirche sehen durch das Verstreuen der Totenasche die Totenruhe verletzt –
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Als Rundt den Entwurf im April erstmals vorstellte, war von dieser Neuerung aber noch keine Rede – umso überraschter reagierten die Konföderation der evangelischen Kirchen und das katholische Büro in Niedersachsen. Sie lehnten den Rundt-Plan ab, weil das Verstreuen der Totenasche die Totenruhe verletze. Nach der gestrigen Kabinettssitzung hieß es, Rundt habe den Auftrag erhalten, den Gesetzentwurf zügig umzuformulieren.