Politiker beraten noch: Wie soll der Staat zurückkehrende IS-Kämpfer überwachen?
Rund 40 Deutsche, die für die Terrororganisation IS im Irak und in Syrien gekämpft haben, werden zurzeit in kurdischen Gefängnissen festgehalten. Die Kurden wollen, dass Deutschland die Kämpfer zurücknimmt, doch Bundesinnenminister Horst Seehofer verlangt, dass die Männer und ihre Familien zweifelsfrei identifiziert sind und kein Sicherheitsrisiko darstellen. Außerdem ist noch nicht klar, wie möglicherweise zurückkehrende IS-Kämpfer hierzulande von den Sicherheitsbehörden überwacht werden sollen. Ist in jedem Fall eine Rundum-Kontrolle notwendig? Dem niedersächsischen Innenministerium sind 84 Niedersachsen bekannt, die sich der Terrormiliz angeschlossen haben. 37 ausgereiste Erwachsene sind mittlerweile nach Niedersachsen zurückgekehrt und haben 13 Kinder mitgebracht. Der Verfassungsschutz rechnet damit, dass noch 26 Frauen und Männer aus Niedersachsen in den Kriegsgebieten sind. Um die Familien wieder einzugliedern und das Gefahrenpotenzial der Rückkehrer bestmöglich abschätzen zu können, gibt es seit fast drei Jahren die Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachen (Kipni). Sie vernetzt Polizei, Verfassungsschutz, Sozialbehörden und Justiz, um den Informationsaustausch zu vereinfachen und Radikalisierung zu verhindern beziehungsweise sie aus den radikalen Strukturen zu lösen. In niedersächsischen Gefängnissen sitzen gegenwärtig nach Auskunft des Justizministeriums 13 Gefangene mit islamistischem Hintergrund – acht davon verbüßen eine Untersuchungshaft, fünf sind verurteilte Strafgefangene.
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