Die Landesregierung macht Tempo bei der Verwaltungsreform. Von Januar 2026 an sollen die Landes- und Kommunalbehörden jede neue Akte elektronisch führen. Dabei sollen fünf Ziele verbindlich sein: Lesbarkeit, Integrität, Authentizität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der digitalen Verwaltung hervor, der dem Politikjournal Rundblick vorliegt.

Bis Ende 2022 rechnet das Innenministerium, das den Plan entwickelt hat, mit Investitionskosten von insgesamt 101 Millionen Euro. Bereits 63,3 Millionen Euro seien für den Landeshaushalt 2019 angemeldet worden – unter dem Titel „Digitale Verwaltung und Justiz“. Nach 2022 seien weitere Projektkosten von 61,4 Millionen und Betriebskosten von zehn Millionen Euro jährlich zu erwarten, heißt es in der Vorlage. 69 zusätzliche Stellen seien zur Umsetzung des Vorhabens notwendig.

Ämter müssen Benutzerkonten anbieten

Mit dem neuen Gesetz sollen alle Landes- und Kommunalbehörden verpflichtet werden, einen Zugang für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten zu ermöglichen – und zwar unabhängig davon, ob die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder nicht. Außerdem müssen die Ämter Benutzerkonten anbieten, damit die Bürger, wenn gewünscht, ihre Verwaltungsdienstleistungen online abwickeln können. Nach den Vorstellungen des Innenministeriums sollen sämtliche Landes- und Kommunalbehörden unter die Bestimmungen fallen, sofern sie nicht Bundesrecht ausführen.

Allerdings soll es eine Reihe von Ausnahmen geben – unter anderem Hochschulen und Kirchen, Sparkassen und die Nord/LB, Kranken- und Rentenversicherungen, NDR und Landesmedienanstalt, Schulen und Landesbildungszentren. Geringere Auflagen soll es unter anderem geben für Justiz- und Finanzbehörden, die Landtagsverwaltung und den Landesrechnungshof. Ihnen soll lediglich auferlegt werden, den Austausch von Akten mit anderen Behörden auf dem elektronischen Weg zu ermöglichen.

Stufenplan für die Digitalisierung

Für die Masse der Landes- und Kommunalbehörden ist ein Stufenplan vorgesehen. Sie sollen ab 1. Januar 2022 mindestens 30 Prozent, ab 1. Januar 2024 dann mindestens 60 Prozent ihrer Arbeitsplätze so ausstatten, dass jede neue dort angelegte Akte elektronisch geführt wird. Wenn eine Behörde von dieser Vorgabe ausgenommen werden soll, soll das nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein – dafür nötig wäre aber in jedem Einzelfall das Einverständnis des IT-Bevollmächtigten der Landesverwaltung. Bisher gibt es einen solchen bereits, es ist Innen-Staatssekretär Stephan Manke.

Nach den Vorstellungen des neuen Gesetzes würde dieser aufgewertet werden, er hätte im Zusammenhang mit dem Online-Zugangsgesetz eine besondere Funktion als Schaltstelle und oberster Koordinator. Die Behörden sollen außerdem verpflichtet werden, jedem Bürger, der dies wünscht, einen „elektronischen Identitätsnachweis“ anzubieten.

Dass die Landesregierung den Entwurf jetzt vorliegt, hängt auch mit einer EU-Richtlinie zusammen, die bis November 2018 die Möglichkeit eines elektronischen Zahlungsverkehrs bei öffentlichen Aufträgen fordert. Außerdem sind im Gesetz Schutzvorkehrungen geplant: Personenbezogene und sonstige Daten sollen umfassend elektronisch gespeichert und übermittelt werden. Gleichzeitig sollen diese Daten gegen Hackerangriffe besser geschützt werden.

Auf Anfrage des Politikjournals Rundblick sagt Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Bund und Land müssten für die Mehrkosten, die mit der Umstellung auf die Kommunen zukommen, vollständig aufkommen. Er rechne mit „mindestens 180 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre“, hinzu kämen noch Mittel für das Projektmanagement.