OVG verwirft Zweitwohnungssteuer der Stadt Cuxhaven
(rb) Lüneburg. Die Satzung, nach der die Stadt Cuxhaven Zweitwohnungssteuer erhebt, ist vorläufig unwirksam. Das hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg entschieden (22. November 2010 – 9 ME 76/10). Die Richter begründen ihren Spruch damit, dass bei korrekter Anwendung des städtischen Satzungsrechts die meisten Zweitwohnungsinhaber unter die höchste Steuerstufe fielen und daher den […]
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