(rb) Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Dienstag der Berufung eines Polizeibeamten stattgegeben und die beklagte Zentrale Polizeidirektion Hannover verpflichtet, dem Kläger für die geleisteten Bereitschaftsdienste während eines Castor-Einsatzes in vollem Umfang Freizeitausgleich zu gewähren. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte zuvor die Klage des Beamten als unbegründet abgewiesen. Nach Auffassung des 5. OVG-Senats ist die […]

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