OVG gibt Polizeibeamten recht
(rb) Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Dienstag der Berufung eines Polizeibeamten stattgegeben und die beklagte Zentrale Polizeidirektion Hannover verpflichtet, dem Kläger für die geleisteten Bereitschaftsdienste während eines Castor-Einsatzes in vollem Umfang Freizeitausgleich zu gewähren. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte zuvor die Klage des Beamten als unbegründet abgewiesen. Nach Auffassung des 5. OVG-Senats ist die […]
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