(rb) Bückeburg/Hannover. Der Verfassungsrechtsstreit um die ordnungsgemäße Beantwortung einer Anfrage im Landtag zur Unterrichtsversorgung an den Gymnasien ist endgültig beigelegt. Der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, Dr. Herwig van Nieuwland, hat jetzt mitgeteilt, dass das Verfahren mit Beschluss vom 10. September eingestellt wurde; ein übergeordnetes verfassungsrechtliches Interesse an der Fortführung des Verfahrens bestehe nicht. Mitglieder der FDP-Landtagsfraktion hatten im Mai 2015 eine Organklage gegen die Landesregierung mit der Begründung eingereicht, die Landesregierung verstoße mit ihrer Weigerung, die aktuelle Zahlen zur Unterrichtsversorgung der Gymnasien vorzulegen, gegen ihre Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung. Nachdem die Landesregierung ergänzende Angaben gemacht und eingeräumt hatte, mit der ursprünglichen Antwort ihrer Auskunftspflicht nicht vollständig genügt zu haben, nahmen die Liberalen ihren Antrag zurück.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #168.