Der Koalitionsvertrag ist gerade vor zwei Tagen unterschrieben worden, und schon gibt es aus der Opposition Kritik an den medienpolitischen Plänen von SPD und CDU. Dabei geht es um das im Vertrag festgelegte Vorhaben, die Beteiligungsregeln für Tageszeitungen generell auf bis zu 50 Prozent auszubauen und gleichzeitig die Maßnahmen zur Vielfaltsicherung noch einmal zu überprüfen. Bisher dürfen sich Verlage, wenn sie in ihrem Verbreitungsgebiet zumindest teilweise eine marktbeherrschende Stellung haben, in der Regel in ihrer Region nur mit bis zu 25 Prozent an einem Radio- oder Fernsehprogramm beteiligen. Ausnahmen gibt es nur, wenn sogenannte vielfaltsichernde Maßnahmen getroffen werden. Damit ist es zum Beispiel möglich, einen Programmbeirat einzurichten oder das Stimmrecht in Programmfragen zu beschränken.

Da bekommt der Begriff Verlagsprogramm eine ganz neue Bedeutung… – Foto: MB.

Die Grünen im Landtag halten diese Entwicklung für problematisch. Christian Meyer, ehemaliger Landwirtschaftsminister und jetzt in der Fraktion unter anderem für Medienpolitik zuständig, befürchtet, dass durch die Pläne der Großen Koalition das Entstehen von landesweiten Platzhirschen gefördert wird. „Es zeigt sich, dass die Große Koalition vor allem die wirtschaftlichen Interessen der großen Verlagshäuser im Blick hat. Statt einer Förderung von Bürgersendern und des Lokalfunks wird die Beteiligung der Medienhäuser erleichtert – so lässt sich publizistische Konzentration sicher nicht eindämmen“, sagt Meyer dem Politikjournal Rundblick.

Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner meint, Sinn der bestehenden Regel sei es ja, Vielfalt zu sichern und zu vermeiden, dass in Regionen, in denen es ohnehin nur eine Zeitung gibt, die Meinungsvielfalt weiter sinkt. Bislang habe sich diese Regelung, auch mit denen im Landesmediengesetz formulierten Ausnahmen, bewährt. Birkner zufolge könne man aber durchaus überdenken, ob das angesichts der heutigen Medienvielfalt durch das Internet noch notwendig ist.

Man müsse den Verlagen auch die Chance eröffnen, sich zu Medienhäusern weiterzuentwickeln, meint der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke. „Der Gedanke, dass eine einzelne Zeitung ein Meinungsmonopol aufbauen könnte, ist in Zeiten des Internets etwas antiquiert“, sagt Nacke dem Rundblick. Dass die aktuellen Regelungen nicht praktikabel seien, sehe man an den gescheiterten Plänen für regionale Fernsehsender. Auch die vielfaltsichernden Maßnahmen bezeichnet Nacke als nicht gerade modern. Auch sie sollten noch einmal überprüft werden.

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In der Tat sei zum Beispiel die Möglichkeit, Sendezeiten für unabhängige Dritte einzuräumen, bisher noch nie genutzt worden, sagt Andreas Fischer, Direktor der niedersächsischen Landesmedienanstalt. Er sieht die geplante Änderung der Beteiligungsregeln entspannt. Bereits heute sei es möglich, mithilfe der vielfaltsichernden Maßnahmen an die 50-Prozent-Grenze zu gehen. Beispiel Braunschweig: Hier gehören dem Verlag der Braunschweiger Zeitung fast 47 Prozent des lokalen Senders Radio 38. Fischer hält vielmehr die generelle 50-Prozent-Beteiligungsgrenze an Vollprogrammen für überholt. „Diese Grenze sollte sowohl für Verleger als auch andere Gesellschafter fallen.“ Schließlich können ein Gesellschafter auch heute schon mit 49,9 Prozent eine deutliche Führungsrolle haben.