Wolf ins Jagdrecht: Trickst Niedersachsens Umweltminister?
Niedersachsen Umweltminister Olaf Lies (SPD) möchte den Wolf vom Naturschutz- ins Jagdrecht überführen. Das Umweltministerium prüft aktuell aber erst noch „ob und ab wann die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht helfen kann, um beispielsweise Fragen von Zuständigkeiten und Befugnissen zu lösen.“ Im Gespräch mit dem Tageblatt in Stade hatte Lies am Mittwoch gesagt, dass eine schnelle Reaktion auf einen Wolfsriss gewährleistet werden könne, wenn beim Wolf das Jagdrecht greifen würde. Außerdem würden dadurch Zuständigkeiten rechtssicher geregelt.
Doch wie möchte Lies diese schnellen Reaktionen ermöglichen? Selbst wenn der Wolf im Jagdrecht stünde, müsste er wegen seines besonderen Schutzes durch Bundes- und EU-Recht mit einer ganzjährigen Schonfrist versehen werden. Auch Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) ist deshalb von den Plänen ihres Kabinettkollegen aktuell noch nicht überzeugt: „Ein Wechsel aus dem Naturschutzrecht in das Jagdrecht würde im Moment ausschließlich einen Wechsel der Verantwortlichkeiten in der Verwaltung mit sich bringen – ohne einen erkennbaren Mehrwert.“ Der Wolf ist so etwas wie der schwarze Peter der Landespolitik: Niemand scheint ihn wirklich gerne im Kartendeck haben zu wollen.
Hat Umweltminister Olaf Lies deshalb erneut den Plan ins Spiel gebracht, den Wolf doch ins Jagdrecht aufnehmen zu lassen? Bislang fällt der Wolf unter das Naturschutzrecht und damit in sein Ressort. Durch eine Änderung wechselte die Zuständigkeit vom SPD-geführten Umwelt- in das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium von Barbara Otte-Kinast.
Wolf bleibt vorerst besonders geschützt
Doch wie möchte Lies die schnellen Reaktionen auf Wolfsrisse ermöglichen? Den Wolf vom Naturschutz- in das Jagdrecht zu verschieben, würde aktuell nicht viel ändern. Der Wolf ist durch Bundes- und EU-Recht besonders geschützt. Selbst wenn er im Jagdrecht stünde, müsste er mit einer Schonfrist für das ganze Jahr versehen werden. Eine plötzliche Jagd auf den Wolf würde es also nicht geben. Ähnlich ist es auch beispielsweise beim Seehund geregelt. Dieser fällt unter das Jagdrecht, ist aber ganzjährig geschützt. Spätestens wenn die Wolfspopulation in Niedersachsen aber eine Größenordnung erreiche, in der eine Bestandsregulierung notwendig würde, müsste der Wolf allerdings ins Jagdrecht aufgenommen werden, sagt Lotta Cordes, Sprecherin des Umweltministeriums. Diesen Schritt jetzt bereits zu gehen, würde also nur Vorsorge bedeuten – und verwaltungstechnisches Hin und Her.
Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht können die Experten vor Ort nach strengen Regeln flexibel auf Gefährdungen reagieren.
Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, erwartet wenig von diesem Manöver und sagt, es sei nur eine „Verschieberei der Zuständigkeiten“. Durch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht würde es nach seiner Einschätzung eher schwerer, einen Problemwolf tatsächlich zu entnehmen. Hermann Grupe, landwirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion sieht seine Haltung nun bestätigt. Der Minister gestehe ein, dass der von ihm verfolgte Weg, über jeden Wolf eine Ministerentscheidung herbeizuführen, nicht gangbar sei. „Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht können die Experten vor Ort nach strengen Regeln flexibel auf Gefährdungen reagieren.“
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Damit Lies‘ Vorschlag aber einen Effekt hätte, müssten vorher zwei entscheidende Schritte auf Bundes- und Europaebene getan werden: Zuerst müsste das Bundesumweltministerium den sogenannten günstigen Erhaltungszustand festlegen und dann feststellen, ob dieser bereits erreicht ist. Es müsste also politisch definiert werden, wie viele Wölfe im Bundesgebiet gewünscht sind. Außerdem müsste der Wolf in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU vom Anhang Vier (Liste der Pflanzen und Tiere, die unbedingt geschützt werden müssen) in Anhang Fünf (Liste der Pflanzen und Tiere, die zwar geschützt sind aber kontrolliert entnommen werden dürfen) verschoben werden.
Landesjägerschaft drängt auf klare Regeln
Niedersachsens Landwirtschaftsministerium drängt auf eine zügige Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes auf Bundesebene. Die Landesjägerschaft ist sogar der Ansicht, dass beim aktuellen Populationswachstum der Wölfe von jährlich etwa 30 Prozent die gesellschaftliche Akzeptanzgrenze noch vor der biologischen Kapazitätsgrenze erreicht werde. „Wer Natur- und Artenschutz über die Köpfe der Menschen hinweg betreibt, wird scheitern“, erklärt Florian Rölfing, Sprecher der Landesjägerschaft. Doch wenn die Voraussetzungen stimmten, also geregelt sei, ab wann die Jäger auch aktiv werden können, stehe einer Überführung des Wolfes vom Naturschutz- ins Jagdrecht aus Sicht der Jäger nichts im Wege. Im Gegenteil: Die Landesjägerschaft hat eher ein Problem damit, dass aktuell „staatliche Eingreiftrupps“ mit der Jagd auf den Wolf betraut werden können. Das Jagdrecht könnte ihnen die Zuständigkeit für die Regulation der Wolfspopulation zusprechen.