Vermutlich wird es Ende der Woche – oder aber Anfang der nächsten. Dann wird aus Lüneburg, dem Sitz des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, ein deutliches Signal kommen. Es geht um die Frage, ob die Beschränkungen der jüngsten Corona-Verordnung der Landesregierung wirksam bleiben können oder aufgehoben werden. In den vergangenen Tagen hatte sich eine wahre Klageflut über das oberste niedersächsische Gericht ergossen – insgesamt 24 Beschwerdeführer hatten sich gemeldet, darunter Gastwirte, Betreiber von Kosmetikstudios und Schwimmbädern, Fitnessstudios oder auch Wettannahmebüros.

Sie wehren sich gegen die Corona-Politik der Landesregierung, weil sie diese für ungerecht und nicht schlüssig begründet halten. Wie der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, Thomas Smollich, dem Politikjournal Rundblick sagte, bekomme die Landesregierung nun zunächst die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wann mit Urteilen zu rechnen sei, wollte Smollich nicht sagen. In Kreisen der Landesregierung wird aber davon ausgegangen, dass dies am Freitag oder am Montag schon der Fall sein könnte.


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Die juristische Argumentationslage hat sich inzwischen verschoben. In den vergangenen Wochen waren Kläger gegen die Beschränkungen bundesweit wiederholt erfolgreich gewesen, so unter anderem gegen das Beherbergungsverbot in Hotels oder gegen die Sperrstunde in Gaststätten. Diese Entwicklung macht den Klägern Mut, dass sie diesmal wieder mit ihren Klagen bei den Richtern durchkommen könnten. Auf der anderen Seite steht die Argumentation der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten: Es gehe jetzt weniger darum, bei jeder Einschränkung die konkrete Ansteckungsgefahr einzuschätzen – sondern das übergeordnete Ziel sei, die Leute generell davon abzuhalten, sich mit Freunden und Nachbarn zu treffen und in größeren Gruppen zusammenzukommen.

Daher, so diese Position, spiele auch keine Rolle, ob etwa die Hygienekonzepte in den Gaststätten so ausgefeilt sind, dass dort die Infektionsgefahr minimiert wird. Es gehe ja darum, dass die Menschen gar nicht erst den Weg zur Gaststätte antreten. Gegen diese Haltung kann nun wieder eingewandt werden, dass sich die Treffen dann auf den privaten Bereich zu verlagern drohen, wo im Zweifel weitaus schlechtere Hygienebedingungen gelten. Zwar sind ja auch größere Treffen im privaten Bereich verboten, aber die Schließung der Gaststätten könne dazu führen, dass die Menschen auf eine zwar ebenfalls untersagte, aber eindeutig gefährlichere Art der Treffen – nämlich in privaten Räumen – ausweichen.

Landesregierung wirbt um Verständnis

Unterdessen verstärkt die Landesregierung ihre Corona-Aufklärungsarbeit. Ministerpräsident Stephan Weil und die Minister seines Kabinetts reisen über das Land und werben um Verständnis für die Einschnitte, die zunächst auf den Monat November beschränkt sind und gewährleisten sollen, dass die Advents- und Weihnachtszeit von Einschnitten möglichst frei bleibt. Dabei befindet sich das Kabinett durchaus in einer Zwickmühle, denn während auf der einen Seite viele Kritiker die Einschränkungen für überzogen und ungerechtfertigt halten, gibt es auf der anderen auch Stimmen, die sich etwa gegen den Schulbetrieb wehren und bemängeln, dass dort nicht generell strenge Vorgaben herrschen – beispielsweise die Aufteilung der Klassen in eine Präsenz- und eine Home-Schooling-Gruppe.

Kritik kommt auch vom CDU-Nachwuchs. So sagt die stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Union, Sophie Ramdor, die selbst Lehrerin in Salzgitter ist: „In vielen Schulen können die Fenster jedoch nicht richtig geöffnet werden, da vor allem veraltete Räume nur über eine geringe Anzahl an Kippfenstern verfügen, die keinen Durchzug zulassen. Hier setzten wir die Lehrkräfte und Schüler einem nicht kalkulierbaren Risiko aus“.