(rb) Hannover. Die nach dem Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs notwendig gewordenen Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) und des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes (Nds. MvollzG) werden voraussichtlich am Dienstag vom Kabinett zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Im Dezember 2008 hatte der Staatsgerichtshof entschieden, dass die von der Landesregierung im Jahr 2005 beschlossene Aufgabe […]

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