Noch kein „Rohkonzept“ zur Schuldenbremse
(rb) Hannover. Das niedersächsische Finanzministerium hat am Montag dementiert, dass für die Implementierung der Schuldenbremse in der Landesverfassung bereits ein Rohkonzept vorliegt. Nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung soll dieses Konzept Regeln für Ausnahmen vom Kreditaufnahmeverbot vorsehen sowie eine lineare Absenkung der Nettoneuverschuldung (derzeit 1,95 Milliarden Euro) bis 2020, die es dem Land ermöglichen […]
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