Durfte das Landgericht Hannover an heißen Sommertagen seinen Beschäftigten auf Staatskosten Mineralwasser spendieren? Waren Zuschüsse für einen Betriebsausflug, ein internes Fußballspiel und die Weihnachtsfeier erlaubt? Die Staatsanwaltschaft hat den Fall sehr lange und gründlich geprüft – und nun wurde ein Großteil der Vorwürfe „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt. Das teilte der Sprecher der Stader Anklagebehörde, Kai-Thomas Braes, auf Rundblick-Anfrage mit. Der kleinere Teil sei wegen „Geringfügigkeit“ der Schuld eingestellt worden.

Braes erläutert die Einzelheiten: Bei den Zuschüssen zu den Festen und Feiern habe sich niemand selbst bereichert, es sei um die Verbesserung des Betriebsklimas in der Behörde gegangen – und das sei von den Beschuldigten (drei führende Mitarbeiter des Gerichts, darunter auch den Präsidenten) auch nicht als unzulässig angesehen worden.

Staat darf Beschäftigte nicht bewirten

Bei der Anschaffung von teuren Kaffeemaschinen gebe es keinen hinreichenden Tatverdacht auf Untreue, denn die meisten dieser Maschinen seien dafür genutzt worden, die beteiligten Parteien in Mediationsverfahren etwas zugutekommen zu lassen. Bei einer Maschine könne man die Ansicht vertreten, dass von dieser auch Mitarbeiter des Landgerichts profitierten. Doch der für Untreue nötige Vermögensschaden sei nicht eingetreten, da die Maschine ja nach wie vor einen Wert besitze und dieser Wert in der Behörde verbleibe.

Am schwierigsten war laut Braes die Beurteilung der Frage, ob die Behördenleitung berechtigt war, an heißen Sommertagen Mineralwasser für die Mitarbeiter zu spendieren. Klar sei, dass der Staat nicht berechtigt sei, seine Beschäftigten selbst zu bewirten. In solchen Fällen müsse eine Umlage kassiert werden. Die Ausgabe sei also ein Verstoß gegen die Haushaltsbestimmungen. Hier fehle aber der Vorsatz, da auch die Umstände (heiße Tage im Büro, Interesse an der Gesundheit der Beschäftigten) dafür gesprochen hätten, die Ausgabe zu tätigen. Der Schaden ist überdies laut Braes so geringfügig, dass eine Anklage nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.

Verfahren hatte höhere Wellen geschlagen

Das Verfahren hatte im vergangenen Jahr höhere Wellen geschlagen, weil es durchaus von grundsätzlicher Bedeutung ist. Das Finanzministerium hatte die Verwendung von Haushaltsmitteln beim Landgericht überprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass es zwischen Mai 2013 und Dezember 2017 Ungereimtheiten gegeben habe. Von einem Schaden „zwischen 6000 und 10.000 Euro“ war damals die Rede, das bezog sich aber auch auf die Zuschüsse für die Feiern und die Kaffeemaschinen.

Im Juni 2018 hatte es sogar Hausdurchsuchungen im Landgericht gegeben. Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft waren sehr lange damit beschäftigt, eine Fülle an dabei sichergestellten Dokumenten auszuwerten. Mittlerweile schätzt Braes nun nach Abschluss der Ermittlungen den Schaden „deutlich geringer“ ein als in den ersten Meldungen zu Beginn der Untersuchungen.