Björn Thümler, scheidender Wissenschaftsminister, unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die im vergangenen Winter durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind, mit insgesamt bis zu acht Millionen Euro. „Durch die Corona-Verordnung konnten viele Einrichtungen Plätze nur im Schachbrettmuster besetzen und Veranstaltungen lediglich unter 2G-plus realisieren. Das hat einige an den Rand ihrer Existenz gebracht“, sagte Thümler. „Mit dem neuen Programm können die Einrichtungen die schlimmsten Verluste abfedern, so dass Niedersachsens Kulturangebot auch zukünftig breit aufgestellt, vielfältig und flächendeckend sein wird.“

„Mit dem neuen Programm können die Einrichtungen die schlimmsten Verluste abfedern.“

Anträge können Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft stellen, die in Folge der Pandemie mit besonders großen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind. Antragsberechtigt sind zum Beispiel kommunale Theater, Museen, Bibliotheken, soziokulturelle Einrichtungen und Musikschulen, die nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten. Voraussetzung für einen Antrag ist, dass die Einrichtungen in der Zeit von Oktober 2021 bis März 2022 in der laufenden Geschäftstätigkeit ein Defizit von mindestens 60.000 Euro erwirtschaftet haben. Ersetzt wird bis zur Hälfte des Defizits.