Jörg Mielke, Chef der Staatskanzlei, leitet eine in der gestrigen Klausurtagung der Landesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe mit dem Titel „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“. In der zweitägigen Zusammenkunft legte die Ministerrunde eine Menge an Einschränkungen fest, die den Arbeitsplan der neuen Kommission erheblich begrenzen. So sind zunächst Polizei, Steuerverwaltung, Schulverwaltung, Justiz und Hochschulen ausgeklammert. Die Reform der Bauverwaltung, der Straßenbau-, Naturschutz-, Wasserwirtschafts- und Gewerbeaufsichtsverwaltung werden von den jeweiligen Ressorts (Finanz-, Wirtschafts- und Umweltministerium) in eigener Verantwortung geführt und sollen eng mit der Kommission abgestimmt werden.

Es wird angepeilt, Großgenehmigungen möglichst in einer Hand zusammenzuführen. Wissenschaftlicher Sachverstand soll herangezogen werden, zur Kommission selbst sollen aber lediglich mehrere Staatssekretäre und je ein Vertreter von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund gehören. Höchst distanziert klingen die Vorgaben zur möglichen Frage einer kommunalen Gebietsreform, die im Koalitionsvertrag noch recht unbefangen angesprochen worden war. Jetzt wird eingegrenzt, die Anpassungen der kommunalen Gebietsorganisation müssten „vor allem punktuell und möglichst freiwillig auf der Basis vorhandener Verwaltungstypen in Angriff genommen werden“ und dafür benötige man auch mehr Zeit als bis Ende 2019, wenn die übrigen Resultate der Kommission in einem „Orientierungsbericht“ dem Kabinett vorgestellt werden sollten. Bis Ende Juni 2020 solle ein „Abschlussbericht“ vorliegen.