25. Jan. 2016 · 
Archiv

Meyer verteidigt Ernennung seiner Tierschutzbeauftragten

(rb) Hannover. Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat die Ernennung der Lübecker Amtstierärztin Michaela Dämmrich zur neuen Tierschutzbeauftragten des Landes (s. rb Nr.1/2016) mit dem besonders hohen Stellenwert begründet, den der Tierschutz für die rotgrüne Landesregierung hat, aber auch mit einer entsprechenden Festlegung im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen. Auf eine Anfrage aus der FDP-Fraktion erinnerte Meyer zudem daran, dass die Funktion der Tierschutzbeauftragten keine neue Erfindung dieser Landesregierung ist , sondern ihre rechtliche Grundlage in dem „Gesetz zur Berufung und die Aufgaben einer/s Landesbeauftragten für den Tierschutz“ vom 22. November 1995 findet und bis Ende des Jahres 2002 auch wahrgenommen worden war. Darin sei sowohl die Höhe der Besoldung (A16) als auch die Dauer der Berufung (sechs Jahre) festgelegt. Auch die Modalitäten der Berufung sowie die Definition der Aufgabenbereiche fänden sich darin wieder. Nach seinen Angaben war die Stelle im vorigen Jahr öffentlich ausgeschrieben worden; ein Auswahlverfahren habe stattgefunden. Als wesentliche Anforderungen nannte Meyer ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin sowie die Befähigung für die Laufbahn des höheren Veterinärdienstes (Amtstierärztlicher Dienst). Mit zusätzlichen Kosten rechnet der Minister nicht, weil die entsprechende Planstelle, einschließlich Beschäftigungsvolumen und Budget, bereits vorhanden sei.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #16.
admin
Autoradmin

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail