Meinung: Keine Sonderrechte, bitte!
Der Satz, dass Corona alle Menschen gleich trifft, ist längst im Land der Märchen und Sagen zu hören. Weitgehend Konsens herrscht auch darüber, dass von der Corona-Politik derzeit sehr unterschiedliche Botschaften ausgehen: Bitte alle ins Homeoffice, aber auf dem Weihnachtsmarkt dürfen sich die Kollegen dann zum geselligen Abend treffen. Da stimmt doch etwas nicht, da ist etwas ins Wanken geraten.
Wer sich weitgehend nach dem Appell richtet und seine sozialen Kontakte derzeit auf ein Minimum reduziert, der bekommt vielleicht gar nicht mehr mit, wie dieses Hin und Her draußen in der „echten Welt“ ankommt. Die Augen geöffnet hat mir neulich erst noch einmal ein profaner Friseurbesuch. Was da noch im Anmarsch war und inzwischen flächendeckend ausgerollt ist, davon ahnte mein Friseur nämlich noch nichts: 2Gplus – und zwar fast überall.
Die erste Reaktion war: Na toll, dann kommt ja gar kein Kunde mehr! Doch im zweiten Moment hat dann das „fast überall“ ihn und seine Kollegin stutzig gemacht. Die Ausnahmen, die die Corona-Verordnung derzeit (und voraussichtlich auch noch in Zukunft) vorsieht, stoßen in der Bevölkerung auf wenig Verständnis. Das kann gefährlich sein – für die Durchsetzungskraft der Regeln im Konkreten aber auch für die bevorteilten Institutionen im Allgemeinen (oder umgekehrt?).
Ausnahmefall Nummer 1: Seit gestern gilt im niedersächsischen Landtag ein neues Hygienekonzept, angekündigt wurde es schon vorige Woche. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Landtag, obwohl er in Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover steht, nicht an die Allgemeinverfügung der Region Hannover gebunden ist. Als Verfassungsorgan gelten andere Regeln, sobald man die erste Stufe der Treppe am Portikus betreten hat.
Immerhin: Seit dem Dienstag der vergangenen Woche gilt im Landtag bereits für alle Mitarbeiter die 3G-Regel. Beim Betreten des Gebäudes wird per QR-Code-Scanner halb-anonym kontrolliert, ob die jeweilige Person geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Seit gestern gilt diese Regel nun auch für alle anderen Menschen, die den Landtag betreten wollen.
Hören Sie rein:
Wobei: „alle Menschen“ stimmt schon mal nicht, denn wer die Gebäude zur Ausübung seines Landtagsmandats betritt, also Abgeordneter ist, der muss 3G nicht nachweisen. Begründet wird dies natürlich mit der besonderen Aufgabe, die den Volksvertretern laut Verfassung zukommt.
Daran will ich auch gar nicht rütteln, und ich will mich auch gewiss nicht zum Verfassungsexperten aufschwingen – das bin ich nicht. Gleichwohl sorgt diese Ausnahmeregelung für Unverständnis in der Bevölkerung: Diejenigen, die die Regeln machen, müssen sie selber nicht oder nicht so streng einhalten? Das bedarf schon viel Erklärung und einem Crashkurs im Verfassungsrecht, um das auf der Straße vermitteln zu können.
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Ausnahmefall Nummer 2: Ähnlich verhält es sich mit einer anderen Institution, die zwar keine allgemeinverbindlichen Gesetze beschließt, aber gleichwohl einen besonderen Verfassungsrang genießt – und eine wichtige Wirkung entfaltet: die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften. Laut Corona-Verordnung gelten Ausnahmen von den Regelungen zu Veranstaltungen und Zusammenkünften explizit für sämtliche „religiösen Veranstaltungen“.
Auch diese Sonderregelung lässt sich verfassungsrechtlich begründen. Die Regierungen dieses Landes gehen seit Beginn der Pandemie sehr vorsichtig damit um, die Religionsfreiheit durch Verbote von oder Vorgaben für Gottesdienste zu beschränken. Zu einem Showdown in dieser Angelegenheit wäre es im vergangenen Jahr in der Vorweihnachtszeit zwar beinahe gekommen, aber man konnte den Knall dann doch noch abwenden.
Es ist bislang auch unbestritten, dass die großen verfassten Kirchen mit ihren teils weitläufigen Gebäuden und klugen Hygienekonzepten nicht zum Treiber der Pandemie geworden sind. Anders sah es da, zumindest im vergangenen Jahr, allerdings bei den nicht-verfassten Kirchen aus, etwa den Pfingstgemeinden. Bei vollbesetzten Gottesdiensten mit viel Gesang hat sich das Corona-Virus hervorragend verbreiten können. Die schwarzen Schafe, die hier zu wenig Vorsicht haben walten lassen, werfen ein schlechtes Licht auf alle, die es ordentlich machen. Das ist unfair, ja. Aber darum kann es meiner Meinung nach in dieser Lage nicht gehen.
Das Motto der Vorsichtigen: Man muss nicht alles tun, was man darf
Die Corona-Pandemie fordert jeden einzelnen, das Gesundheitssystem und viele andere Bereiche extrem heraus. Die Stimmung ist gereizt, Ungleichheiten fallen deutlich auf. Dieser Kommentar soll weder dem Landtag noch den Kirchen (oder anderen, nicht weiter erwähnten Trägern von Ausnahmerechten) unterstellen, ein sogenannter „Treiber der Pandemie“ zu sein. Die Gefahr liegt vielmehr darin, dass gerade jene Institutionen, die im Wesentlichen durch Akzeptanz Wirkung entfalten, ihre Glaubwürdigkeit verspielen, wenn sie zu sehr auf eine Sonderbehandlung pochen.
Man muss nicht alles tun, was man darf – das ist das Motto der Vorsichtigen in dieser Pandemie. Übertragen auf den Landtag aber noch vielmehr auf die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften bedeutet das: Man kann sich auch einfach an die gesetzlichen Corona-Maßnahmen anpassen, ohne dadurch gleich alle verfassungsgemäßen Sonderrechte einzubüßen.
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