Niedersachsens Landesregierung muss sich in Zukunft dafür einsetzen, die Arbeitsbedingungen in Schlachtbetrieben zu verbessern. Dies ist eine von mehreren Forderungen für mehr Tierschutz, die der Landtag gestern beschlossen hat. Die Landesregierung wird etwa dazu aufgefordert, sich bei den Sozialpartnern für den Abschluss von Tarifverträgen für Schlachthofmitarbeiter einzusetzen und dafür zu sorgen, dass weniger Leiharbeiter in den Schlachthöfen beschäftigt werden. „Das Tierwohl und die Arbeits- und Lebensbedingungen des Personals hängen zusammen“, sagte Karin Logemann von der SPD-Fraktion. Sie lobt den Vorstoß einzelner Firmen, osteuropäischen Werksarbeitern Festanstellungen zu geben. An einem runden Tisch mit der Schlachtwirtschaft soll zudem überlegt werden, wie die Wohn- und Arbeitsbedingungen der Angestellten verbessert werden können. Auch Akkordarbeit soll in Schlachthöfen nur noch in solchen Arbeitsschritten zulässig sein, in denen das Tier bereits tot ist. Dazu sollen die Arbeitsschritte, in denen die Nutztiere betäubt und getötet werden, von der weiteren Schlachtung und der Zerlegung getrennt werden.

Das Tierwohl und die Arbeits- und Lebensbedingungen des Personals hängen zusammen.

Kritik an dem von SPD, CDU, FDP und AfD beschlossenen Antrag kam einzig von den Grünen. Miriam Staudte, agrarpolitische Sprecherin der Grünen, lobte zwar, dass die Regierungsfraktionen nun mehr für den Tierschutz tun wollen als nur auf Kameraüberwachung zu setzen. Die Korrekturen von SPD und CDU an dem ursprünglich von Grünen und FDP gemeinsam eingebrachten Antrag kann sie aber nicht mittragen. Vor allem am nur eingeschränkten Verbot der Akkordarbeit stören sich die Grünen. „Wir haben in der Anhörung erfahren, dass in den Schlachtbetrieben ein großer Gruppendruck herrscht. Niemand wird sich dem Gruppendruck entziehen können. Kontrolleure haben sich bedroht gefühlt.“ Die Grünen wollen deshalb, dass Akkordarbeit im gesamten Schlachtbetrieb verboten wird, weil sie fürchten, dass sich der Druck in der Produktionskette fortsetzt.


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Neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Schlachtbetrieben fordert der Landtag die Landesregierung außerdem noch auf, langfristig sicherzustellen, dass in den Veterinärämtern ausreichend qualifiziertes Personal für Kontrollen zur Verfügung steht. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) setzt bereits seit Ende des vergangenen Jahres auf vermehrte Kontrollen in Schlachtbetrieben und möchte diese noch weiter intensivieren, um die Einhaltung der Tierschutzstandards sicherzustellen. „Ich möchte das nochmals hier betonen: Die Schlachtung kranker, nicht transportfähiger Tiere ist kein Kavalierdelikt. Wer so handelt, setzt seine berufliche Existenz aufs Spiel und hat strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten“, warnte die Agrarminister die Schlachtbetriebe. Logemann lobt die unangekündigten Kontrollen der kommunalen Veterinärämter und des Lebensmittel- und Veterinärinstituts beim Laves. Dabei seien beispielsweise Wartungsmängel an Bolzenschussapparaten oder Fixiervorrichtungen aufgefallen, die nun behoben würden. Staudte hingegen sieht in diesen Kontrollen unter Landesbeteiligung einen Beleg dafür, dass die Kommunen die Kontrollen nicht mehr selbst leisten können. Die Grünen hatten deshalb gefordert, die Zuständigkeit für die veterinärmedizinische Aufsicht auf die Landesebene zu übertragen – konnten sich damit aber nicht durchsetzen.

Tierschutz fordern und die Kaufentscheidung für das Lebensmittel Fleisch im Wesentlichen am günstigsten Preis festzumachen, ist ein nicht auflösbarer Zielkonflikt.

Sehr viel grundsätzlicher möchte Helmut Dammann-Tamke (CDU) die Frage um den Tierschutz im Schlachtbetrieb behandelt wissen. Jede einzelne der beschlossenen Maßnahmen würde zwar dazu beitragen, das „Risiko von Verstößen und Straftaten in diesem Bereich zu minimieren“. Man dürfe aber „nicht so naiv sein“, sich in der Sicherheit zu wiegen, dass man deshalb in Zukunft von Bildern von Tierschutzverstößen in Schlachthöfen verschont bleibe. Das gesamte Wirtschaftssystem setze nur auf Effizienz und werde nur über den Preis bestimmt. Deshalb forderte Dammann-Tamke alle auf, die gesellschaftspolitische Debatte dahin zu führen, dass dem Verbraucher deutlich werde: „Tierschutz fordern und die Kaufentscheidung für das Lebensmittel Fleisch im Wesentlichen am günstigsten Preis festzumachen, ist ein nicht auflösbarer Zielkonflikt.“