(rb) Hannover. Der Landesregierung liegen bisher keine qualifizierten Neubewerbungen von Kommunen vor, die nach der Neuordnung des Sozialgesetzbuches II im Juli dieses Jahres als sogenannte Optionskommunen die Grundsicherung für Arbeitsuchende allein wahrnehmen wollen. Es gebe aber einige mündliche und schriftliche Interessenbekundungen. Die Bevorzugung von Landkreisen mit aktuell getrennter Trägerschaft sei nicht vorgesehen, antwortete die Landesregierung […]

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