(rb) Hannover. Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) hat in seiner „Beratenden Äußerung“ zum Landeshaushalt die Meinung vertreten, dass es zur Umsetzung des Verschuldungsverbots ab 2020 nicht ausreichen wird, die Nettokreditaufnahme bis dahin auf Null zu reduzieren. Es werde notwendig sein, dass Einnahmen und Ausgaben auf einem Niveau zusammengeführt werden. „Für zusätzliche Ausgabenwünsche und für Einnahmeverzichte besteht […]

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