Olaf Lies, Wirtschaftsminister, hat am Mittwoch die neuen Bedingungen für die Wirtschaftshilfen wegen der Energiekostensteigerungen verkündet. Künftig ist die Obergrenze der bezugsberechtigten Firmen bei 1000 Mitarbeitern festgelegt, nicht wie bisher bei 250. Die Ausgaben für Energie müssen um mehr als 2000 Euro über dem doppelten Betrag des Zeitraums zwischen 1. Januar bis 30. Juni liegen (nicht wie bisher 3000 Euro). Abschlagszahlungen soll es auch nicht mehr geben.