Landtagsjuristen widersprechen dem Staatsgerichtshofpräsidenten
Ist der Untersuchungsausschuss zum Islamismus überhaupt ordnungsgemäß zustande gekommen? Zweifel daran hatte jüngst der niedersächsische Staatsgerichtshofpräsident Herwig van Nieuwland geweckt. Im Zusammenhang mit einer CDU/FDP-Klage in Bückeburg gegen die von Rot-Grün beschlossene Ausweitung des Untersuchungszeitraums schrieb van Nieuwland, bei der Einsetzung des Ausschusses hätten Christ- und Freidemokraten ein großes Versäumnis begangen: Es wurden lediglich die Anwesenheitslisten der beiden Fraktionssitzungen angefügt. Daraus sei aber nicht ersichtlich, so der Staatsgerichtshofpräsident, dass auch wirklich alle Fraktionsmitglieder den Antrag unterstützen. Sowohl Jens Nacke (CDU) als auch Stefan Birkner (FDP) wiesen van Nieuwlands Kritik zurück. Rückendeckung erhalten sie nun von den Landtagsjuristen, die die Entstehungsgeschichte aller Landtags-Untersuchungsausschüsse seit 1998 unter die Lupe genommen haben.
Das Ergebnis hätte, wenn van Nieuwlands Maßstab gelten würde, verheerende Folgen. Dann wären nämlich sämtliche Ausschüsse fehlerhaft beantragt worden und damit fragwürdig. Der Ausschuss zu Gewaltaktionen in Gorleben 1998 wurde ebenso wie der Glogowski-Ausschuss 2000 ähnlich eingerichtet wie der Islamismus-Ausschuss – es wurden Unterschriftenlisten mit den Fraktionsmitgliedern angefügt. Beim Ausschuss zum Transrapid-Unglück 2006 gab es zunächst nur einen vom Grünen-Fraktionschef unterzeichneten Antrag, später trat die SPD hinzu und lieferte ebenfalls eine Unterschriftenliste. So geschah es auch 2007 beim Ausschuss zur Bauauftragsvergabe für den Jade-Weser-Port und ebenso beim Asse-Ausschuss 2009. Ebenfalls über eine beigefügte Unterschriftenliste wurde auch der Ausschuss zu den Vorwürfen gegen Agrar-Staatssekretär Udo Paschedag 2013 in Gang gesetzt. Die Landtagsjuristen betonen auch, dass dieses Verfahren einwandfrei sei. Auch bei der Einsetzung des Islamismus-Ausschusses 2016 habe „zweifelsfrei festgestanden, dass der Antrag von der notwendigen Zahl der Abgeordneten unterstützt wurde“. Laut Verfassung muss ein solcher Antrag von mindestens einem Fünftel der Landtagsabgeordneten mitgetragen werden, damit ein solcher Ausschuss seine Arbeit beginnen kann.