Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen nach dem Willen des niedersächsischen Landtags mehr Möglichkeiten bei ihren Online-Angeboten bekommen. Der Landtag hat am Mittwoch dazu mit breiter Mehrheit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Allein die AfD votierte mit Nein. Vorgesehen ist, dass es keine Sieben-Tages-Frist mehr für Angebote in den Mediatheken geben wird. Gleichzeitig sollen Texte im öffentlich-rechtlichen Online-Angebot eingeschränkt werden. Sie dürfen nicht presseähnlich sein. Die Telemedienangebote der Öffentlich-Rechtlichen sollen den Schwerpunkt auf Bewegtbild oder Ton legen, lautet die Vorgabe. Darauf hatten die Sender sich auch mit den Verlagen verständigt. Das bedeutet nicht, dass komplett auf Texte verzichtet werden muss. So wird es nach wie vor erlaubt sein, zum Beispiel Manuskripte von Radio- oder TV-Beiträgen auf den Internetseiten zu veröffentlichen. Audios und Videos sollen dabei nach Möglichkeit eingebunden werden.

Grüne befürchten neue Rechtsstreitigkeiten

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sprach im Landtag von einem vernünftigen Interessenausgleich, mit dem alle Seiten leben könnten. Der Vertrag sei ein Schlusspunkt einer schwierigen, sehr langwierigen und wichtigen Diskussion. „Er ist für das System überlebenswichtig. Das Nutzerverhalten hat sich in relativ kurzer Zeit massiv geändert“, stellte Weil fest. Auch Clemens Lammerskitten (CDU) lobte den gerechten Ausgleich zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Verlegern. Durch die Änderungen würden Mediatheken moderner und zu richtigen Archiven.  Grünen-Fraktionsvize Christian Meyer sieht in dem Kompromiss mehr Licht als Schatten, befürchtet aber auch Rechtsstreitigkeiten beim Begriff der Presseähnlichkeit. Wenn es zum Streit über Textangebote komme, könne die geplante Schlichtungsstelle, bestehend aus Vertretern der Verlage und der Rundfunkanstalten, zwar darüber diskutieren, ein Rechtsstreit bleibe aber möglicherweise dennoch nicht aus. Meyer wünscht sich auch bei Texten im Internet mehr Möglichkeiten für die Öffentlich-Rechtlichen. „Heute gehört zu Bild und Ton auch ein Text dazu.“ Peer Lilienthal von der AfD-Fraktion kritisierte dagegen den Vertrag. Er stieß sich an der Ausweitung des Auftrags und befürchtete unter anderem ein „Wildern beim Privatfernsehen“. Die privaten Sender könnten dadurch verdrängt werden.


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Der SPD-Abgeordnete Alexander Saipa meinte dagegen, wer wie die AfD die öffentlich-rechtlichen Sender auf die veralteten Verbreitungswege beschränken wolle, habe wohl nur den Hintergedanken, diese auslaufen zu lassen. Die Änderungen sieht Saipa als dringend notwendig an, weil die Nutzung mobiler Endgeräte explosionsartig zugenommen habe. „Nur noch ein Drittel der jungen Menschen schaut lineares Fernsehen.“ Die Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist für den FDP-Fraktionsvorsitzenden Stefan Birkner mit dem geänderten Staatsvertrag allerdings nicht abgeschlossen. Über den aktuellen Vertrag hinaus müsse weiter über den Auftrag von ARD und ZDF gesprochen werden, merkte Birkner im Landtag an.