Christian Meyer, Umweltminister, hat das am Montag im Landtag mit rot-grüner Mehrheit beschlossene neue Klimagesetz als einen „Meilenstein“ bezeichnet. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben wurden noch einmal verschärft: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen des Landes um 75 Prozent verringert werden, bis 2035 um 90 Prozent.

Was die Landesverwaltung angeht, gelten 80 Prozent bis 2030 und 100 Prozent bis 2035. Konkrete Minderungsziele für CO2-Ausstöße gelten für kohlenstoffreiche Böden, nämlich 1,65 Millionen Tonnen weniger bis 2030. Deiche sollen erhöht werden. Ab 1. Januar 2024 finanziere das Land mit 11,7 Millionen Euro jährlich die kommunale Wärmeplanung und das Erstellen von Klimaschutzkonzepten. Das seien je Kreis und kreisfreier Stadt mindestens zwei Stellen. Ab 2026 bezahle das Land zudem ein Klimaschutzmanagement und die Aufstellung eines Entsiegelungskatasters.

Die CDU-Abgeordnete Verena Kämmerling kritisierte, wegen absehbarer Änderungen des Bundesrechts müsse das Landesgesetz in Kürze überarbeitet und dann wieder neu beschlossen werden – denn die aktuelle Fassung benachteilige die Wärmeplanung in kleinen Gemeinden. Bei kleinen Kommunen solle die Wärmeplanung vereinfacht werden.