Niedersachsens Landkreise möchten ihre Beschäftigten besser bezahlen, doch sie sehen sich dabei durch die Landesregierung nicht ausreichend unterstützt, sondern sogar behindert. In ihrer Hauptversammlung haben die 37 Landräte in Bad Lauterberg eine bessere Besoldung der Landesbeamten gefordert – dazu gehöre auch die Rückkehr des 2005 abgeschafften Weihnachtsgeldes. Damit sei „eine wichtige Anerkennungsfunktion“ verknüpft, heißt es vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT).

Daneben möchten die Landkreise ihren Mitarbeitern gern weitere Annehmlichkeiten bescheren: Es geht um mehr Angebote von Heim- und Telearbeit, bessere Möglichkeiten der Kinderbetreuung, eine betriebliche Gesundheitsprävention und auch geldwerte Zusatzleistungen wie Zuschüsse zu Jobtickets und weitere Sozialleistungen. Das Problem dabei ist, dass die Kreise und Gemeinden solche Schritte nicht in eigener Verantwortung festlegen dürfen. Sie sind an die Vorgaben des Landes gebunden – und dort ist ein Weihnachtsgeld für Beamte nach wie vor nicht vorgesehen. Geldwerte Vorteile wären prinzipiell zwar möglich, aber dafür müsste das Land nach Paragraph 20 des Besoldungsgesetzes sein Einverständnis erklären. Wie es heißt, soll das für die Kommunalaufsicht zuständige Innenministerium diesen Gedanken durchaus aufgeschlossen gegenüberstehen, das für Besoldungsfragen zuständige Finanzministerium allerdings nicht.


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Ministerpräsident Stephan Weil ging in seiner Rede nur pauschal darauf ein: „Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auch dokumentieren“, sagte er, „und wir werden für die Mitarbeiter mehr Geld aufwenden müssen“. Auf der anderen Seite sei aber klar, dass man bis 2030 „auch mit weniger Mitarbeitern auskommen muss“. Das gelte schon allein deshalb, weil genügend qualifizierte Fachkräfte fehlten. Dabei wisse man die Vorzüge des Beamtenstatus zu schätzen, und eine Kooperation zwischen Land und Kommunen biete auch neue Möglichkeiten, fügte der Ministerpräsident hinzu.

Wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auch dokumentieren und wir werden für die Mitarbeiter mehr Geld aufwenden müssen.

Auf das Weihnachtsgeld ging Weil nicht ein. Der Landkreistag macht sich die Rechtsposition des Bundesverwaltungsgerichts zu eigen. Dieses hatte im vergangenen Oktober die Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung in Niedersachsen seit 13 Jahren angenommen – und deshalb das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Im Finanzministerium werden Zweifel an der Rechtsposition des Bundesverwaltungsgerichts laut, man warte nun auf ein für den Herbst angekündigtes Urteil aus Karlsruhe zur Berliner Richterbesoldung, von dem Wegweisendes zur Besoldung angenommen werden könne.

Im Beschluss des Landkreistages ist nun aber von einer „verfassungswidrigen Unteralimentation“ der Beamten in Niedersachsen die Rede, dies habe „Wettbewerbsnachteile zur Privatwirtschaft“ zur Folge. Landtagsvizepräsident Bernd Busemann (CDU) hatte in seinem Grußwort in der Landräteversammlung erklärt, bei den niedersächsischen Kommunen seien inzwischen „zehntausende Stellen für Fachpersonal unbesetzt“. NLT-Präsident Bernhard Reuter (SPD), Landrat von Göttingen, betonte: „In der Personalwirtschaft werden wir nicht umhinkommen, flexiblere Wege zu gehen und gehen zu dürfen“, dazu zähle auch die Bündelung vieler öffentlicher Aufgaben unter dem Dach der Kreisverwaltung. Das öffentliche Dienstrecht lege den Kommunen derzeit noch viel zu viele Fesseln an.

In der Personalwirtschaft werden wir nicht umhinkommen, flexiblere Wege zu gehen und gehen zu dürfen.

Reuter erwähnte mehrere aktuelle Probleme: In den Kommunen gehe die Sorge um, dass die Betreuung behinderter Kinder in den Schulen nicht gut genug organisiert sei – da ausreichend Personal für die Schulbegleitung fehle. Mit Sorge sehe man, dass die Personalausstattung vor allem von kleinen Berufsschulen vielerorts nicht ausreiche. Bei der Digitalisierung in den Kommunalverwaltungen fehle die Hilfe des Landes – und absolut unzufrieden sei man, dass die jahrelange Forderung der Kommunen, die Landeszuschüsse unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Landes zu garantieren, vom Land immer noch nicht erhört werde. Auch jetzt nicht im Zusammenhang mit der geplanten Schuldenbremse.

Ministerpräsident Stephan Weil ging in seiner Rede nur auf einige Punkte ein. Was die Berufsausbildung angehe, habe man in der Politik vermutlich zu lange die gute Qualität der betrieblichen Lehre unterschätzt. Nun werde die Berufsorientierung in den Schulen, auch den Gymnasien, massiv gefördert. Kritisch beurteilt Weil die Forderungen der Kommunen nach einer Verkürzung der bisher vierjährigen Erzieherausbildung, die schwerpunktmäßig akademisiert ist. „Aber nur drei Jahre, an denen die angehenden Erzieher lediglich zwei Tage in der Woche in die Berufsschule gehen, das dürfte nicht auskömmlich sein. Ich warne vor einer Dequalifizierung.“